Landtag beschließt 2. Nachtragshaushalt 2015
Der Landtag hat heute in zweiter und dritter Lesung den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 mit einer umfangreichen Unterstützung für die steigende Zahl der Flüchtlinge beschlossen.
Insgesamt werden 807 neue Stellen geschaffen und 314 Millionen Euro für 2015 bereitgestellt. Der größte Teil davon – 288 Millionen und 792 Stellen – ist für die Versorgung, die Bildung und Betreuung von Asylbewerbern und zur Verfahrensbeschleunigung vorgesehen. Gebraucht werden vor allem Lehrerinnen und Lehrer, um die Schülerinnen und Schüler unter den Flüchtlingen adäquat unterrichten zu können. In den genannten Ausgaben sind auch die 108 Millionen Euro enthalten, die der Bund nach dem jüngsten Flüchtlingsgipfel zusätzlich bereit stellt und die in voller Höhe an die Kommunen weitergeleitet werden.
„Der heute vom Landtag beschlossene Nachtragshaushalt ist die Grundlage für eine angemessene und menschenwürdige Versorgung der Flüchtlinge, die aus Krisengebieten zu uns kommen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.
Die Neuverschuldung für 2015 von rund 1,9 Milliarden Euro wird trotz dieser Ausgaben um 5 Millionen Euro gesenkt, da den zusätzlichen Ausgaben Mehreinnahmen von 319 Millionen Euro gegenüber stehen, davon allein rund 160 Millionen Euro durch die Übertragung der Ergebnisse der Steuerschätzung auf NRW.
Konkret werden die zusätzlichen Mittel 2015 unter anderem für den Um- und Ausbau von mehr als 16.500 Unterbringungsplätzen sowie für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge gebraucht. Außerdem werden 674 Lehrerstellen benötigt, um angemessenen Unterricht für die wachsende Zahl junger Flüchtlinge anbieten zu können.
Insgesamt schafft die Landesregierung 792 neue Stellen, um die Aufgaben, die sich mit der steigenden Zahl von Asylsuchenden ergeben, zu bewältigen. Darüber hinaus hat sie 15 Stellen veranschlagt, um Bundesmittel abzurufen und an finanzschwache Kommunen weiterzugeben.