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08.05.2018
Kabinett beschließt WestSpiel-Privatisierung - künftig verstärkte staatliche Aufsicht
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat dem Vorschlag des Ministeriums der Finanzen zugestimmt, die staatlichen Anteile an der Westdeutsche Spielbanken GmbH (WestSpiel) vollständig zu veräußern. Damit ist der Weg frei für den Privatisierungsprozess der Spielbank.
„Die Umbrüche im Glücksspielbereich werfen die Frage auf, ob eine Förderbank Casinos betreiben muss. Aus unserer Sicht müssen weder eine Förderbank noch der Staat am Roulettetisch sitzen“, kommentierte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, den heutigen Kabinettsbeschluss.
Der Minister verwies darauf, dass bereits sechs Länder erfolgreich Casinos in privater Eigentümerschaft betreiben würden. „Es ist nicht entscheidend, ob eine Spielbank in öffentlicher oder privater Hand ist. Entscheidend ist, dass die Aufsicht über den Spielbetrieb engmaschig und wirksam ist“, so Lienenkämper. Oberstes Ziel der Landesregierung sei es daher, die staatliche Aufsicht zu verstärken, beispielsweise durch intensivierte Präsenzkontrollen. „Das Casinospiel in Nordrhein-Westfalen wird künftig in der gleichen Qualität und mit dem bestmöglichen Spielerschutz stattfinden, nur in anderer Trägerschaft“, betonte der Minister.
Auch habe die Landesregierung beschlossen, die Einnahmen für die Stiftung Wohlfahrtspflege zu sichern sowie die bedeutsamen Kunstwerke, die in der Gesellschaft liegen, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. „Der Verkauf von WestSpiel erfolgt zu klaren Bedingungen“, so Lienenkämper. „Wir werden den Verkaufsprozess gemeinsam mit dem Transaktionsberater so gestalten, dass die politischen Vorgaben umgesetzt werden. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beschäftigten.“
Aktuell ist alleinige Gesellschafterin des Unternehmens die landeseigene NRW.Bank, die damit auch für die Umsetzung des Verkaufsverfahrens zuständig ist. An dessen Beginn steht die Benennung eines Transaktionsberaters, im Anschluss folgt die Ausschreibung und Durchführung eines EU-weiten Bieterverfahrens. Parallel wird die Landesregierung ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des nordrhein-westfälischen Spielbankgesetzes einleiten.
Die Entscheidung, das Unternehmen neu aufzustellen, sei „im Sinne des Landes, aber auch im Sinne von WestSpiel“, betonte der Minister abschließend.
Hintergrund:
Die WestSpiel-Gruppe betreibt landesweit über die Westdeutsche Spielbanken GmbH drei Spielcasinos (Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund) sowie über die Casino Duisburg GmbH & Co. KG ein viertes Spielcasino in Duisburg. Zur WestSpiel-Gruppe gehören darüber hinaus die Westdeutsche Spielcasino Service GmbH und die WestSpiel Entertainment GmbH, durch die Serviceleistungen wie zum Beispiel Gastronomieangebote oder Eventorganisationen erbracht werden. Alleinige Gesellschafterin der WestSpiel-Gruppe ist die NRW.Bank.
Das Spielbankgesetz Nordrhein-Westfalen schreibt aktuell vor, dass die Spielbanken nur von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder solchen juristischen Personen des privaten Rechts betrieben werden dürfen, deren Anteile überwiegend dem Land Nordrhein-Westfalen gehören. Für eine private Trägerschaft ist daher eine Gesetzesänderung notwendig.
WestSpiel führt bisher pro Jahr durchschnittlich rund 30 Millionen Euro Abgaben nach dem Spielbankgesetz Nordrhein-Westfalen an das Land ab. Hiervon steht den vier Spielbankgemeinden insgesamt ein Betrag von rund zehn Millionen Euro zu. Die danach dem Land verbleibenden Einnahmen fließen an die Stiftung Wohlfahrtspflege. Im Haushaltsjahr 2018 sind das rund 20,6 Millionen Euro.
Es werden bereits in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Casinos in privater Hand betrieben.
„Die Umbrüche im Glücksspielbereich werfen die Frage auf, ob eine Förderbank Casinos betreiben muss. Aus unserer Sicht müssen weder eine Förderbank noch der Staat am Roulettetisch sitzen“, kommentierte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, den heutigen Kabinettsbeschluss.
Der Minister verwies darauf, dass bereits sechs Länder erfolgreich Casinos in privater Eigentümerschaft betreiben würden. „Es ist nicht entscheidend, ob eine Spielbank in öffentlicher oder privater Hand ist. Entscheidend ist, dass die Aufsicht über den Spielbetrieb engmaschig und wirksam ist“, so Lienenkämper. Oberstes Ziel der Landesregierung sei es daher, die staatliche Aufsicht zu verstärken, beispielsweise durch intensivierte Präsenzkontrollen. „Das Casinospiel in Nordrhein-Westfalen wird künftig in der gleichen Qualität und mit dem bestmöglichen Spielerschutz stattfinden, nur in anderer Trägerschaft“, betonte der Minister.
Auch habe die Landesregierung beschlossen, die Einnahmen für die Stiftung Wohlfahrtspflege zu sichern sowie die bedeutsamen Kunstwerke, die in der Gesellschaft liegen, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. „Der Verkauf von WestSpiel erfolgt zu klaren Bedingungen“, so Lienenkämper. „Wir werden den Verkaufsprozess gemeinsam mit dem Transaktionsberater so gestalten, dass die politischen Vorgaben umgesetzt werden. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beschäftigten.“
Aktuell ist alleinige Gesellschafterin des Unternehmens die landeseigene NRW.Bank, die damit auch für die Umsetzung des Verkaufsverfahrens zuständig ist. An dessen Beginn steht die Benennung eines Transaktionsberaters, im Anschluss folgt die Ausschreibung und Durchführung eines EU-weiten Bieterverfahrens. Parallel wird die Landesregierung ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des nordrhein-westfälischen Spielbankgesetzes einleiten.
Die Entscheidung, das Unternehmen neu aufzustellen, sei „im Sinne des Landes, aber auch im Sinne von WestSpiel“, betonte der Minister abschließend.
Hintergrund:
Die WestSpiel-Gruppe betreibt landesweit über die Westdeutsche Spielbanken GmbH drei Spielcasinos (Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund) sowie über die Casino Duisburg GmbH & Co. KG ein viertes Spielcasino in Duisburg. Zur WestSpiel-Gruppe gehören darüber hinaus die Westdeutsche Spielcasino Service GmbH und die WestSpiel Entertainment GmbH, durch die Serviceleistungen wie zum Beispiel Gastronomieangebote oder Eventorganisationen erbracht werden. Alleinige Gesellschafterin der WestSpiel-Gruppe ist die NRW.Bank.
Das Spielbankgesetz Nordrhein-Westfalen schreibt aktuell vor, dass die Spielbanken nur von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder solchen juristischen Personen des privaten Rechts betrieben werden dürfen, deren Anteile überwiegend dem Land Nordrhein-Westfalen gehören. Für eine private Trägerschaft ist daher eine Gesetzesänderung notwendig.
WestSpiel führt bisher pro Jahr durchschnittlich rund 30 Millionen Euro Abgaben nach dem Spielbankgesetz Nordrhein-Westfalen an das Land ab. Hiervon steht den vier Spielbankgemeinden insgesamt ein Betrag von rund zehn Millionen Euro zu. Die danach dem Land verbleibenden Einnahmen fließen an die Stiftung Wohlfahrtspflege. Im Haushaltsjahr 2018 sind das rund 20,6 Millionen Euro.
Es werden bereits in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Casinos in privater Hand betrieben.