30.10.2018
Kabinett beschließt Ergänzungen zu Haushaltsentwürfen - Land steigt bereits 2018 mit mehr als 150 Millionen Euro in Schuldentilgung ein
Das Landeskabinett hat heute in Düsseldorf einstimmig Ergänzungsvorlagen zu den Entwürfen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 und des Haushaltsgesetzes 2019 verabschiedet.
Inhalt der Ergänzungen sind die in der jüngsten Steuerschätzung prognostizierten Steuermehreinnahmen für Nordrhein-Westfalen von 500 Millionen Euro in 2018 und 400 Millionen Euro in 2019, weitere Minderausgaben im Haushaltsvollzug 2018 in Höhe von 365 Millionen Euro sowie bisher nicht eingeplante Zuweisungen des Bundes, unter anderem durch die vorzeitige Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“.
„Nach der aktuellen Steuerschätzung ist die prognostizierte Finanzkraft des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals seit 2009 wieder angestiegen. Das zeigt: Mit unserer Politik bringen wir das Land voran“, kommentierte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, die aktuelle Entwicklung.
Die neu gewonnenen finanziellen Spielräume will die Landesregierung insbesondere für einen schnelleren Abbau der Landesschulden nutzen: Bereits 2018 soll das Land nun Schulden in Höhe von 151,2 Millionen Euro (bisher geplant: 0 Euro Nettoneuverschuldung) tilgen. Für 2019 sieht der Etat eine Schuldentilgung in Höhe von 30 Millionen Euro vor.
Zugleich sollen dem Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“ zur Deckung der Haftung des Landes für das Phoenix-Portfolio bereits in 2018 Mittel zugeführt werden. Hierfür sind insgesamt 400 Millionen Euro vorgesehen. „Damit verstärken wir die Vorsorge für die toxischen Gefahren aus den WestLB-Altlasten“, betonte Minister Lienenkämper abschließend.
Inhalt der Ergänzungen sind die in der jüngsten Steuerschätzung prognostizierten Steuermehreinnahmen für Nordrhein-Westfalen von 500 Millionen Euro in 2018 und 400 Millionen Euro in 2019, weitere Minderausgaben im Haushaltsvollzug 2018 in Höhe von 365 Millionen Euro sowie bisher nicht eingeplante Zuweisungen des Bundes, unter anderem durch die vorzeitige Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“.
„Nach der aktuellen Steuerschätzung ist die prognostizierte Finanzkraft des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals seit 2009 wieder angestiegen. Das zeigt: Mit unserer Politik bringen wir das Land voran“, kommentierte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, die aktuelle Entwicklung.
Die neu gewonnenen finanziellen Spielräume will die Landesregierung insbesondere für einen schnelleren Abbau der Landesschulden nutzen: Bereits 2018 soll das Land nun Schulden in Höhe von 151,2 Millionen Euro (bisher geplant: 0 Euro Nettoneuverschuldung) tilgen. Für 2019 sieht der Etat eine Schuldentilgung in Höhe von 30 Millionen Euro vor.
Zugleich sollen dem Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“ zur Deckung der Haftung des Landes für das Phoenix-Portfolio bereits in 2018 Mittel zugeführt werden. Hierfür sind insgesamt 400 Millionen Euro vorgesehen. „Damit verstärken wir die Vorsorge für die toxischen Gefahren aus den WestLB-Altlasten“, betonte Minister Lienenkämper abschließend.
Für Ihren Hintergrund:
- Zur Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ (FDE): Bei dem FDE handelte es sich um eines der Finanzierungspakete zur Sanierung der neuen Länder im Zuge der Wiedervereinigung von 1990. Bis ins Jahr 1994 ersetzte das Sondervermögen des Bundes für die neuen Länder den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Die Verbindlichkeiten des FDE trägt heute der Bund, der hierfür im Gegenzug einen erhöhten Umsatzsteueranteil erhält und verringerte Leistungen im Rahmen des Bundesfinanzausgleichs erbringt. Aufgrund der vorzeitigen Tilgung des FDE zum Ende des Jahres 2018 entfällt der Beitrag der Länder zu der Abfinanzierung des FDE ab dem Jahr 2019. Mit dem vorzeitigen Auslaufen der FDE-Abfinanzierung entfällt für das Jahr 2019 auch die sachliche Grundlage für die von den Gemeinden zu leistende Mitfinanzierung der FDE-Finanzierungslasten ihrer jeweiligen Länder über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage.
- Zur Finanzkraft des Landes: Der Länderfinanzausgleich ist im Grundsatz als Steuerkraftausgleich ausgestaltet. Ausgleichsansprüche und -verpflichtungen im Finanzausgleich ergeben sich aus dem Vergleich der konkreten Finanzkraft der einzelnen Länder (Finanzkraftmesszahl) mit der bundesdurchschnittlichen Finanzkraft (Ausgleichsmesszahl). Eine überdurchschnittliche Finanzkraft führt zur Ausgleichspflicht, eine unterdurchschnittliche Finanzkraft zur Ausgleichsberechtigung im Länderfinanzausgleich. Ausgangspunkt und Messgröße ist die Finanzkraft der Länder, die auch Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden berücksichtigt. Die Finanzkraft eines Landes ist die Summe seiner Steuereinnahmen sowie den Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage, der Förderabgabe, der Spielbankabgabe und den Kompensationsbeträgen für den Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer. Daneben wird die kommunale Steuerkraft zu 64 % einbezogen. Die Realsteuereinnahmen der Gemeinden (Grund- und Gewerbesteuern) werden normiert mit einem bundesdurchschnittlichen Hebesatz bei den Steuereinnahmen der Gemeinden erfasst, damit das von der Verfassung eingeräumte Hebesatzrecht nicht durch den Länderfinanzausgleich ausgehebelt wird.