Jahreskonferenz 2015 der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf dem Hambacher Schloss: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Dieses aktuelle Großprojekt enthält umfangreiche Einzelmaßnahmen, die Verbesserungen und Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Die Einzelmaßnahmen lassen sich drei wesentlichen Handlungsfeldern zuordnen:
1. Stärkere Serviceorientierung der Steuerverwaltung für die Steuerpflichtigen
Im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) soll die sog. Vorausgefüllte Steuererklärung im Datenumfang erweitert werden. Einige Steuerdaten, die dem Finanzamt bekannt sind, können bereits heute elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung übernommen werden. Dieses Angebot wird nun weiter ausgebaut. Es ist zudem vorgesehen, dass durch einen Ausbau der digitalen Kommunikation Steuerbescheide und sonstige Schreiben vom Finanzamt elektronisch bekanntgegeben werden können. Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Schreiben elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
2. Stärkere Unterstützung von Arbeitsabläufen durch die IT
Eine stärkere Digitalisierung der Daten ermöglicht es in noch größerem Umfang als heute, Steuererklärungen durch spezielle Risikomanagementsysteme zu prüfen. So viele Steuererklärungen wie möglich sollen vollautomatisch bearbeitet werden können.
3. Strukturelle Verfahrensanpassungen in den Finanzämtern
Bei Steuererklärungen soll in Zukunft in aller Regel auf Belege verzichtet werden können. Nur wenn ein Beleg für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich sein sollte, wird das Finanzamt ihn nachträglich anfordern.
Anlagen
FAQ zur geplanten Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Gruppenfoto Finanzministerkonferenz 2015