FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Elster Pin mit Elsterlogo
13.02.2013

Hotline für Fragen zur Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte

Hotline für Fragen zur Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte

Ab sofort erhalten Bürger kompetente telefonische Auskünfte auf ihre persönlichen Fragen zum neuen Verfahren.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 und 22 Uhr, außerdem samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 0800 / 52 35 099 zu erreichen.
Fragen können auch per Mail gestellt werden unter elstam-hotline@elster.de.

In den Finanzämtern in NRW ist zusätzlich eine Hotline für Fragen der Arbeitnehmer und eine Hotline für Fragen der Arbeitgeber zur Einführung der elektronischen Lohnesteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingerichtet worden.

Die Durchwahl der Finanzamts-Hotline für Fragen der Arbeitnehmer zu ELStAM in NRW ist grundsätzlich die -1951. Die Finanzämter Aachen-Stadt, Bielefeld-Außenstadt, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mitte, Essen-Süd und Köln-Altstadt sind unter der Durchwahl -1952 zu erreichen.

Die Durchwahl der Finanzamts-Hotline von Fragen der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem ELStAM-Verfahren in NRW ist grundsätzlich die -1953. Die Finanzämter in Aachen-Stadt, Bielefeld-Außenstadt, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mitte, Essen-Süd und Köln-Altstadt sind unter der Durchwahl -1957 zu erreichen.

Die Erreichbarkeit der landesweiten Hotline richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Finanzamts.

Die Finanzamts-Hotline kann nur allgemeine Fragen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und/oder dem ELStAM-Verfahren beantworten. Konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Fragen sollten mit der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt geklärt oder zur Vermeidung von Wartezeiten ggf. ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Finanzamt schriftlich eingereicht werden.