Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit für Nordrhein-Westfalen durch klare Prioritäten – jetzt und in Zukunft
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 2. Juli 2024, den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 sowie den Nachtragshaushalt für 2024 beschlossen. Zugleich wurde die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028 vom Kabinett gebilligt. In Reaktion auf die anhaltend schwache Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und entsprechend negative Prognosen der Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion sehen sowohl der Etatentwurf für 2025 mit einem Volumen von 105,5 Milliarden Euro als auch der Nachtragshaushalt 2024 erstmalig die Nutzung der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse vor.
Die Steuerschätzung aus Mai 2024 sagt deutliche Steuermindereinnahmen für Bund und Länder voraus, die sich sowohl in der Haushaltsaufstellung 2025 als auch im Nachtragshaushalt für 2024 niederschlagen. Die Nutzung der Konjunkturkomponente schützt bestehende Strukturen gerade im sozialen Bereich.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir haben heute die finanzpolitischen Weichen für die Zukunft unseres Landes gestellt. Mit unseren Etatplanungen für dieses und die kommenden Jahre zeigen wir, dass diese Landesregierung auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen Kurs hält und tragfähige Entscheidungen treffen kann. Vor allem das schwache Wirtschaftswachstum und die Entwicklung der Steuereinnahmen haben unmittelbar spürbare Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte auf allen staatlichen Ebenen. Das erfordert vorausschauendes Handeln und eine Anpassung politischer Entscheidungen. Die Landesregierung stellt sich den Folgen dieser extrem schwierigen Rahmenbedingungen auch in der Haushaltspolitik. Durch große Ausgabendisziplin und klare Prioritäten vermeiden wir Strukturbrüche und ermöglichen Investitionen. Dabei stehen Kinder, Bildung, Sicherheit und die industrielle Transformation für uns an erster Stelle.“
Haushaltsplanentwurf 2025
Starkes Fundament trotz vielfältiger Herausforderungen
Durch politische Entscheidungen auf Bundesebene wie den Abbau der Kalten Progression, Wohngelderhöhungen oder das Deutschlandticket wird der Landeshaushalt seit 2023 zusätzlich dauerhaft mit vier Milliarden Euro pro Jahr belastet. Gleichzeitig wirken auch die hohen Preissteigerungen der letzten Jahre etwa in Form von deutlich höheren Tarifabschlüssen oder gestiegenen Beschaffungskosten nach. Auch das gestiegene Zinsniveau sorgt für weitere Haushaltsbelastungen. Trotz dieser Herausforderungen ist der Haushaltsplanentwurf 2025 nachhaltig und generationengerecht.
Dabei stehen die Fortführung und Stärkung von Schwerpunktprojekten in den Bereichen Kinder und Jugend sowie im Bereich Flüchtlingsversorgung, der Transformationsprozess hin zu einer starken, resilienten und klimaneutralen Industrieregion sowie die kontinuierliche Fortführung der Personalverstärkungen im Polizeibereich und die Stärkung der Inneren Sicherheit im Fokus. Auch die Modernisierungsoffensive bei den Landesliegenschaften wird fortgesetzt.
Allein die Aufwendungen für Bildung werden im kommenden Jahr noch einmal um rund 3 Milliarden Euro ansteigen und summieren sich dann auf den Rekordwert von fast 42 Milliarden Euro. Die Weiterentwicklung und Förderung der frühkindlichen Bildung bleibt ein Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik. Gleichzeitig fördern wir den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich mit weiteren rund 105 Millionen Euro, u.a. um die Eltern mit 50.000 neuen Ganztagsplätzen und fast 490 neuen Stellen im Ganztag zu entlasten. Auch die Ausgaben im Bereich der Kinderbildung steigen weiter, um die Beitragsfreiheit für die Eltern auch nach dem Wegfall der Bundesförderung zu gewährleisten. Insgesamt werden hierfür mehr als 400 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Auch die Kosten für den Einstieg des Landes in die Altschuldenlösung für die Kommunen ab 2025 wird im Haushaltsplanentwurf und der Finanzplanung mit 250 Millionen Euro jährlich abgebildet. Es wird nun erwartet, dass auch der Bund jetzt in die Umsetzung seines Koalitionsvertrages einsteigt und Bund und Länder zu einer gemeinsamen und zukunftsfähigen Lösung ab 2025 kommen. Darüber hinaus erhalten die Kommunen gemäß vorläufiger Zahlen rund 15,7 Milliarden Euro im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes und weitere Zuweisungen von über 20 Milliarden Euro. Damit geht mehr als jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Kommunen.
Minister Dr. Optendrenk: „Mit unserer verantwortungsbewussten Haushaltspolitik gelingt uns ein Spagat, der den Ressorts allerdings einiges abverlangt: Wir sparen wo es nötig ist, während wir trotzdem gezielt investieren, um die Konjunktur nicht abzuwürgen. Daher investieren wir vor allem in Kinder, Bildung und Hochschulen, Innere Sicherheit, den Klimaschutz und eine moderne Infrastruktur. So stellen wir uns den Problemen unserer Zeit und setzen klare Prioritäten zu Gunsten von nachfolgenden Generationen. Gleichzeitig geben wir den Menschen, Unternehmen und Kommunen im Land Planungssicherheit und sorgen auf allen Ebenen dafür, dass der Staat jederzeit handlungsfähig bleibt.“
Langfristige Sicherung wirtschaftlicher und sozialer Strukturen durch Zukunftsinvestitionen und Sparsamkeit
Trotz des gestiegenen Haushaltsvolumens von rund drei Prozent konnten die Belastungen des Haushalts durch externe Faktoren wie politische Entscheidungen auf Bundesebene, schwaches Wirtschaftswachstum und die unterplanmäßige Entwicklung der Steuereinnahmen nicht aufgefangen werden. Um diese zu kompensieren und gleichzeitig gezielte Investitionen zu ermöglichen, waren in vielen Bereichen Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Insgesamt haben die Ressorts Einsparungen von rund 3,6 Milliarden Euro (gegenüber der Mittelfristigen Finanzplanung) erbracht. Diese resultieren vor allem aus titelscharfen globalen Einsparvorgaben und der Rückübertragung von Selbstbewirtschaftungsmitteln.
Minister Dr. Optendrenk: „Zukunftsinvestitionen in unser Land haben weiter Priorität. Wir müssen aber mit den Mitteln auskommen, die uns zur Verfügung stehen. Dafür müssen wir auch Dinge tun, die schmerzen. Ich bedauere, dass Manches finanziell jetzt nicht möglich ist. Aber die Gestaltungsspielräume werden kleiner. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik bedeutet gerade in diesen Zeiten auch besondere Sparsamkeit. Dabei fangen wir übrigens bei uns selbst an. Für sämtliche Ministerien wird es keine zusätzlichen Stellen geben. Wir bleiben bei unserem klaren Kurs und sichern mit Zukunftsinvestitionen und Sparsamkeit langfristig wirtschaftliche und soziale Strukturen.“
Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente
Zur Sicherung langfristig tragfähiger Staatsfinanzen soll die Schuldenbremse den dauerhaften Anstieg der Verschuldung verhindern. Gleichzeitig ermöglicht die Schuldenbremse eine konjunkturgerechte Finanzpolitik. Hierzu ist die Konjunkturkomponente als atmendes Element der Schuldenbremse in Zeiten konjunktureller Einbrüche im Grundgesetz und in unserer Landeshaushaltsordnung ausdrücklich vorgesehen. Dies gibt dem Land die nötige Flexibilität um in begrenztem Umfang Kredite aufzunehmen und die Konjunkturschwäche durch überbordende Sparprogramme nicht weiter zu verschärfen. In konjunkturell besseren Zeiten müssen diese Kredite zeitnah zurückgezahlt werden. So werden künftige Generationen nicht mit weiteren Schulden belastet.
Der Haushaltsplanentwurf 2025 sieht vor, die Konjunkturkomponente in Form einer Kreditermächtigung in Anspruch nehmen zu dürfen. Damit hält auch der nun vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2025 die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse ein. Selbstverständlich wird die Landesregierung eine solche Kreditermächtigung nur im zwingend erforderlichen Umfang in Anspruch nehmen.
Die genaue Höhe der Konjunkturkomponente wird anhand einer wissenschaftlich basierten Konjunkturbereinigung ermittelt und laufend überprüft. Nach aktuellen Berechnungen beläuft sie sich derzeit auf 1,34 Milliarden Euro. Während der verschiedenen Phasen der Haushaltsaufstellung, des Haushaltsvollzugs und des Haushaltsabschlusses wird sie kontinuierlich an die konjunkturelle Entwicklung angepasst. Gegenwärtig gilt eine vorläufige Berechnung der Konjunkturkomponente für das Jahr 2025 auf Basis der aktuellen Frühjahrsprojektion der Bundesregierung.
Nachtragshaushalt 2024
Zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2025 hat das Kabinett auch Anpassungen für das laufende Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2024 in einem Volumen von 102,6 Milliarden Euro reagiert die Landesregierung auf die sich infolge der Mai-Steuerschätzung abzeichnenden erheblichen Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Für den Ausgleich der prognostizierten Steuerausfälle wie auch für zwangsläufige Mehrausgaben soll für 2024 ebenfalls die flexible Komponente der Schuldenbremse in Höhe von 2 Milliarden Euro genutzt werden, um die Konjunktur zu stabilisieren.
Auf dieser Basis kann der Haushalt 2024 planmäßig vollzogen werden. So wurden bereits im April 2024 plangemäß Kredite aus dem Corona-Rettungsschirm im Volumen von 3 Milliarden Euro abgelöst und getilgt. Auch in der Finanzplanung sind für die Jahre 2025-2028 weiterhin jährliche Tilgungen von 350 Millionen Euro vorgesehen. Damit leitet die Landesregierung die nächsten Schritte ein, um die für den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite konjunkturgerecht zu tilgen. Auch für das Sondervermögen NRW-Krisenbewältigung sind Tilgungen in Höhe von 40 Millionen Euro in 2024 sowie 80 Millionen Euro ab 2025 vorgesehen.
Minister Dr. Optendrenk: „Gegen die absehbaren Steuermindereinnahmen im Haushaltsvollzug 2024 weiter anzusparen, wäre unverantwortlich. Wir kompensieren bereits die Haushaltsmehrbelastungen von vier Milliarden Euro aus den Entscheidungen Berlins. Weitere 1,2 Milliarden Euro könnten nur mit harten Einschnitten bei Investitionen und durch Sparen bei den Schwächsten erwirtschaftet werden. Das wäre der falsche Weg. Richtig ist, dass wir jetzt antizyklisch handeln und die Krise nicht weiter verschärfen. Im Übrigen wird die Landesregierung ihren eingeschlagenen Weg der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung fortführen.“