FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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27.10.2015

Gute Entwicklung der diesjährigen Steuereinnahmen wird wie im Bund für Mehrausgaben bei Flüchtlingen in 2016 genutzt

Kabinett beschließt vierten Nachtragshaushalt: Zuweisung in Pensionsfonds von 635 Millionen Euro für 2016 wird auf 2015 vorgezogen

Die Landesregierung will wie die Bundesregierung mit einem vierten Nachtragshaushalt für die steigenden Flüchtlingskosten in 2016 vorsorgen. Dazu will sie den veranschlagten Beitrag zum Pensionsfonds für 2016 von 635 Millionen Euro bereits in 2015 einzahlen und so mit dem in 2016 frei werdenden Betrag einen Teil der Mehrkosten für Asylbewerber im kommenden Jahr auffangen.
 
„Die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen erlaubt es uns, die Zuweisung in den Pensionsfonds von 2016 auf 2015 vorzuziehen – ohne neue Kredite aufzunehmen. Damit federn wir den Anstieg der Flüchtlingsausgaben im kommenden Jahr deutlich ab“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Das ist verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltspolitik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“
 
In diesem Jahr stellt die Landesregierung bereits gut 1,9 Milliarden Euro für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen zur Verfügung. Auch die vorgezogene Zuweisung zum Pensionsfonds wird aus absehbaren Haushaltsverbesserungen und ohne neue Kreditaufnahme finanziert: 550 Millionen Euro fließen aus Steuermehreinnahmen, 50 Millionen Euro werden durch sinkende Zinsausgaben und 35 Millionen Euro durch Minderausgaben bei dem Puffer für Personalausgaben finanziert. 

Hintergrundinformation:

Die Landesregierung bildet für ihre Beamtinnen und Beamten zwei verschiedene Rücklagen, um für künftige Pensionsansprüche vorzusorgen: den Versorgungsfonds und die Versorgungsrücklage. Ab 2017 werden beide im Pensionsfonds des Landes zusammengeführt. Der fällige Beitrag zum Versorgungsfonds für 2016 von 635 Millionen Euro wird zunächst dort eingezahlt und dann ebenfalls in den Pensionsfonds überführt.