FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Grundsteuer
10.10.2022

Grundsteuerreform: Finanzämter unterstützen bei der Feststellungserklärung

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter rufen dazu auf, die Feststellungserklärung zeitnah abzugeben und informieren über die häufigsten Fragen. Sie geben praktische Hinweise, worauf die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.

Praktische Hinweise zur Feststellungserklärung

Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen, ist die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de. Hier finden Eigentümerinnen und Eigentümer Erklär-Videos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind.

Digital abgeben mit ELSTER

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. Ein Vorteil der Abgabe ist die digitale Endkontrolle, die die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.

Was vielen Personen nicht bewusst ist: Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. Besitzt beispielsweise die Tochter ein Benutzerkonto, kann dieses mitbenutzt werden. Auch, wenn die Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat.

Aktenzeichen angeben

Für die Feststellungserklärung wird das Aktenzeichen benötigt. In dem individuellen Informationsschreiben, das Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken von ihrem Finanzamt erhalten haben, finden sie die überwiegenden Angaben für ihre Erklärung. Auch das Aktenzeichen ist dort zu finden. In der Feststellungserklärung ist das die erste Eingabe, die gemacht werden muss. Es ist daher als erstes Aktenzeichen und nicht Steuernummer auszuwählen. Dann kann es ohne Sonderzeichen eingetragen werden. Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.

Anteil eintragen

Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Feststellungserklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. Eigentümerinnen und Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist. Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.

Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden.

Zu dem Thema ‚Gemarkung und Flurstück‘ hat die Finanzverwaltung ein ausführliches Erklär-Video zur Verfügung gestellt, das Schritt für Schritt durch das Formular führt und die Eintragungen erklärt.

Angaben zu Eigentumswohnungen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen haben die Finanzämter gefragt, ob sie in der eigenen Feststellungserklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Eigentumswohnung im Haus besitzen. Das müssen sie nicht. Sie tragen nur die Daten zu ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum und ihrer eigenen Wohnung und, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.

Aufforderung zur Abgabe

Die Finanzämter erreichen Anfragen, ob man als Eigentümerin oder Eigentümer keine Erklärung abgeben muss, wenn man kein Informationsschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht.

Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann im Grundsteuer-Portal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de erreichbar.

Die Information über die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen. 

Grundsteuer-Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform sind die Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Mit der Finanzamtssuche unter www.grundsteuer.nrw.de findet man schnell das für sein Grundstück zuständige Finanzamt und die Hotline. Die Hotline ist bestens informiert und hilft gerne weiter. Die meisten Anliegen können bereits am Telefon geklärt werden.
 

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung: