FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Grundsteuer
01.02.2023

Grundsteuer-Abgabeschluss: Finanzämter ziehen Bilanz

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen.

„In den nordrhein-westfälischen Finanzämtern sind insgesamt 4,7 Millionen Erklärungen eingegangen, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, so Oberfinanzpräsident Werner Brommund. „Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern.“ 


Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.


„Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER erledigen“, erklärt der Oberfinanzpräsident. „Die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“ 


Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt. 


„Was vielen nicht bewusst ist: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“, betont Brommund. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“ Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Info-Plattform weiterhin online

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten. 


Grundsteuer-Hotline bleibt besetzt

Für individuelle Fragen zur Grundsteuer bleit die von den Finanzämtern eingerichtete Grundsteuer-Hotline auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar. Die Hotlines sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern der zuständigen Finanzämter stehen unter hier bereit.


Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.