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04.08.2021
Füracker und Lienenkämper: Deutschland braucht solide Finanz- und zukunftsgerichtete Steuerpolitik
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, und Albert Füracker, Bayerischer Staatsminister der Finanzen und für Heimat, fordern nach einem gemeinsamen Treffen weitere Entlastungen durch eine Unternehmensteuerreform: „Deutschland braucht attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Startups. Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Es ist jetzt dringend an der Zeit, die längst überfällige Modernisierung des Unternehmensteuerrechts zügig anzupacken.“
Insbesondere im Unternehmensbereich ist Deutschland im internationalen Vergleich zum Hochsteuerland geworden. Nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist es nun wichtig, die Erholung der Wirtschaft tatkräftig zu unterstützen. Dabei ist die steuerliche Gesamtbelastung für die Standortwahl von Unternehmen ein wesentlicher Faktor und wird zukünftig noch stärker an Bedeutung gewinnen. Wir wollen die Steuerbelastung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent deckeln. Das würde die Position Deutschlands immens verbessern.
Weiterer Verbesserungsbedarf besteht im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit sollten die Leitlinien für die moderne Unternehmenssteuer sein.
Für den wirtschaftlichen Aufschwung setzen Bayern und Nordrhein- Westfalen auf eine wachstumsorientierte Steuerpolitik.
„Unsere Wirtschaft braucht ein Steuerrecht, das ihr eine verlässliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet“, erklärt Minister Lienenkämper. „Übermäßig komplexe und nicht mehr zeitgemäße Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit und hohem bürokratischem Aufwand. Deshalb gilt es, das Steuerrecht zukunftsfest zu erneuern und zugleich international wettbewerbsfähig auszugestalten. Dazu gehört auch, neue Abgaben und Meldepflichten, wie etwa das Lieferkettengesetz, auf den Prüfstand zu stellen, um die Unternehmen in der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich zu belasten.“
„Anstelle von zusätzlichen Belastungen sind steuerliche Anreize notwendig, um Investitionen der Unternehmen, insbesondere in Klimaschutz und Digitalisierung, zu forcieren. Gerade junge, innovative Unternehmen brauchen mehr finanzielle Spielräume. Sie sind eine wichtige Antriebskraft in einer aufstrebenden Wirtschaft“, betont Finanzminister Füracker.
Aus Sicht der beiden Minister muss auch bei den Zuständigkeiten im Steuerrecht der Föderalismus gestärkt werden. Dann könnte zum Beispiel das Anliegen Bayerns und Nordrhein-Westfalens, Freibeträge beim Ersterwerb für selbst genutztes Wohneigentum einzuführen, tatsächlich zum Wohle der Bürger umgesetzt werden.
Die Minister fordern darüber hinaus eine schnellstmögliche Rückkehr zu einer soliden und ausgeglichenen Haushaltspolitik nach der Überwindung der Pandemie. Nur so sind Deutschland und die Länder als Wirtschaftsstandort und für die großen Herausforderungen wie den Klimaschutz, die Energiewende und den demografischen Wandel zukunftsfähig aufgestellt.
Lienenkämper und Füracker tauschten sich auch über die finanzielle Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Bayern aus. „Wir lassen die Menschen in dieser schweren Situation nicht im Stich“, so Lienenkämper und Füracker. „Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zu unterstützen, haben wir steuerliche Erleichterungen zur Verfügung gestellt, die schnell und unbürokratisch – ohne aufwändige Nachweise – beantragt werden können.“
Insbesondere im Unternehmensbereich ist Deutschland im internationalen Vergleich zum Hochsteuerland geworden. Nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist es nun wichtig, die Erholung der Wirtschaft tatkräftig zu unterstützen. Dabei ist die steuerliche Gesamtbelastung für die Standortwahl von Unternehmen ein wesentlicher Faktor und wird zukünftig noch stärker an Bedeutung gewinnen. Wir wollen die Steuerbelastung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent deckeln. Das würde die Position Deutschlands immens verbessern.
Weiterer Verbesserungsbedarf besteht im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit sollten die Leitlinien für die moderne Unternehmenssteuer sein.
Für den wirtschaftlichen Aufschwung setzen Bayern und Nordrhein- Westfalen auf eine wachstumsorientierte Steuerpolitik.
„Unsere Wirtschaft braucht ein Steuerrecht, das ihr eine verlässliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet“, erklärt Minister Lienenkämper. „Übermäßig komplexe und nicht mehr zeitgemäße Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit und hohem bürokratischem Aufwand. Deshalb gilt es, das Steuerrecht zukunftsfest zu erneuern und zugleich international wettbewerbsfähig auszugestalten. Dazu gehört auch, neue Abgaben und Meldepflichten, wie etwa das Lieferkettengesetz, auf den Prüfstand zu stellen, um die Unternehmen in der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich zu belasten.“
„Anstelle von zusätzlichen Belastungen sind steuerliche Anreize notwendig, um Investitionen der Unternehmen, insbesondere in Klimaschutz und Digitalisierung, zu forcieren. Gerade junge, innovative Unternehmen brauchen mehr finanzielle Spielräume. Sie sind eine wichtige Antriebskraft in einer aufstrebenden Wirtschaft“, betont Finanzminister Füracker.
Aus Sicht der beiden Minister muss auch bei den Zuständigkeiten im Steuerrecht der Föderalismus gestärkt werden. Dann könnte zum Beispiel das Anliegen Bayerns und Nordrhein-Westfalens, Freibeträge beim Ersterwerb für selbst genutztes Wohneigentum einzuführen, tatsächlich zum Wohle der Bürger umgesetzt werden.
Die Minister fordern darüber hinaus eine schnellstmögliche Rückkehr zu einer soliden und ausgeglichenen Haushaltspolitik nach der Überwindung der Pandemie. Nur so sind Deutschland und die Länder als Wirtschaftsstandort und für die großen Herausforderungen wie den Klimaschutz, die Energiewende und den demografischen Wandel zukunftsfähig aufgestellt.
Lienenkämper und Füracker tauschten sich auch über die finanzielle Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Bayern aus. „Wir lassen die Menschen in dieser schweren Situation nicht im Stich“, so Lienenkämper und Füracker. „Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zu unterstützen, haben wir steuerliche Erleichterungen zur Verfügung gestellt, die schnell und unbürokratisch – ohne aufwändige Nachweise – beantragt werden können.“