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28.11.2014
Förderbanken der Länder nicht benachteiligen
Der Bundesrat hat heute auf Initiative von Finanzminister Norbert Walter-Borjans und Wirtschaftsminister Garrelt Duin mit einer Entschließung die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Landesförderbanken bei der Bankenabgabe nicht benachteiligt werden.
Der Bundesrat fordert eine Belastung der Förderbanken mit Beiträgen zu einem Abwicklungsfonds zu verhindern. Aus dem Topf soll die Abwicklung maroder Banken finanziert werden, damit künftig am Ende nicht mehr der Steuerzahler für die Pleite einer Bank zahlen muss. Öffentliche Förderbanken wie die NRW.Bank sind jedoch bereits mit staatlichen Haftungsgarantien gegen einen Zusammenbruch gesichert.
„Die NRW.BANK und andere Landesförderbanken sollen Beiträge in einen europäischen Risikofonds einzahlen, obwohl sie kein Insolvenzrisiko haben. Das ist de facto eine Entlastung privater Banken zu Lasten der öffentlichen Hand“, kritisierte Walter-Borjans. „Die Bankenabgabe schränkt das Förderpotential der NRW.BANK ein. Das darf nicht sein. Die Förderung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft darf keinen Schaden nehmen“, sagte Duin.
Die EU-Kommission hatte im Oktober festgelegt, dass alle Banken zu dem Abwicklungsfonds der Branche beitragen müssen. Damit hat sie die deutsche Regelung aufgehoben, nach der Förderbanken wegen ihres geringen Risikos von dieser Abgabe ausgenommen sind. Die NRW.BANK würde nach einer Hochrechnung mit jährlich rund 40 Millionen Euro durch den Restrukturierungsfonds belastet. Walter-Borjans und Duin hatten sich bereits Anfang November in einem gemeinsamen Brief an die nordrhein-westfälischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gegen die unangemessene Belastung der Förderbanken gewendet.
Walter-Borjans pocht auf eine Gleichbehandlung mit der KfW, der Förderbank des Bundes: „Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgelegt, dass Landesförderbanken nicht durch neue Aufsichtsregeln benachteiligt werden dürfen. Das muss durch die Bundesregierung umgesetzt werden.“ Dort heißt es wörtlich: „Mit Blick auf einen in den nächsten Jahren möglichen Anpassungsbedarf der CRD-IV-Richtlinie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder im europäischen Kontext bankenaufsichtsrechtlich zukünftig inhaltlich so weit wie möglich gleich behandelt werden.“
(Dieser Text ist eine Aktualisierung der Pressemitteilung vom 14. November 2014)
Der Bundesrat fordert eine Belastung der Förderbanken mit Beiträgen zu einem Abwicklungsfonds zu verhindern. Aus dem Topf soll die Abwicklung maroder Banken finanziert werden, damit künftig am Ende nicht mehr der Steuerzahler für die Pleite einer Bank zahlen muss. Öffentliche Förderbanken wie die NRW.Bank sind jedoch bereits mit staatlichen Haftungsgarantien gegen einen Zusammenbruch gesichert.
„Die NRW.BANK und andere Landesförderbanken sollen Beiträge in einen europäischen Risikofonds einzahlen, obwohl sie kein Insolvenzrisiko haben. Das ist de facto eine Entlastung privater Banken zu Lasten der öffentlichen Hand“, kritisierte Walter-Borjans. „Die Bankenabgabe schränkt das Förderpotential der NRW.BANK ein. Das darf nicht sein. Die Förderung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft darf keinen Schaden nehmen“, sagte Duin.
Die EU-Kommission hatte im Oktober festgelegt, dass alle Banken zu dem Abwicklungsfonds der Branche beitragen müssen. Damit hat sie die deutsche Regelung aufgehoben, nach der Förderbanken wegen ihres geringen Risikos von dieser Abgabe ausgenommen sind. Die NRW.BANK würde nach einer Hochrechnung mit jährlich rund 40 Millionen Euro durch den Restrukturierungsfonds belastet. Walter-Borjans und Duin hatten sich bereits Anfang November in einem gemeinsamen Brief an die nordrhein-westfälischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gegen die unangemessene Belastung der Förderbanken gewendet.
Walter-Borjans pocht auf eine Gleichbehandlung mit der KfW, der Förderbank des Bundes: „Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgelegt, dass Landesförderbanken nicht durch neue Aufsichtsregeln benachteiligt werden dürfen. Das muss durch die Bundesregierung umgesetzt werden.“ Dort heißt es wörtlich: „Mit Blick auf einen in den nächsten Jahren möglichen Anpassungsbedarf der CRD-IV-Richtlinie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder im europäischen Kontext bankenaufsichtsrechtlich zukünftig inhaltlich so weit wie möglich gleich behandelt werden.“
(Dieser Text ist eine Aktualisierung der Pressemitteilung vom 14. November 2014)