
Finanzämter in Nordrhein-Westfalen starten mit der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen 2024
Die Abgabe der Steuererklärung war noch nie so einfach und flexibel: Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online erledigen. Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge, sind bereits vorausgefüllt und können einfach übernommen werden. Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen.
Steuerliche Neuerungen für 2024:
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person, also auf 23.568 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Unterstützung für Eltern
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4.770 Euro für jedes Elternteil, also auf 9.540 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, kann sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern erfragen.
Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen
Einnahmen, zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (zum Beispiel als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 € jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Zum Hintergrund:
Die Finanzämter beginnen regelmäßig im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis fünf Monaten über 95 % aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von sechs Monaten werden über 97 % der Erklärungseingänge erledigt.