19.03.2019
Erklärung des Ministers der Finanzen
„Ich beabsichtige, dem Kabinett vorzuschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das bedeutet eine Erhöhung um 3,2 Prozent zum 1.Januar 2019, weitere 3,2 Prozent zum 1.Januar 2020 und weitere 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021. Wir haben die Gewerkschaften für Freitag zu einem Gespräch hierüber in die Staatskanzlei eingeladen.“