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24.05.2019
Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft: Finanzminister fordern deutliche Vereinfachungen
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder setzen sich dafür ein, dass die Anreize für gemeinnütziges Engagement noch weiter verbessert werden. Dies haben sie auf der Finanzministerkonferenz in Berlin beschlossen. Die Maßnahmen sollen deutlich zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger beitragen und sowohl ehrenamtlich tätige Personen als auch gemeinnützige Vereine entlasten. Die Finanzministerkonferenz greift damit eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg auf. Beide Länder hatten sich frühzeitig für entsprechende Vereinfachungen und Erleichterungen ausgesprochen und hierzu auf Fachebene eine länderübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte: „Der heutige Beschluss ist ein starkes Zeichen für diejenigen, die sich in der Mitte der Gesellschaft ehrenamtlich engagieren. Sie setzen sich für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens in besonderer Weise ein und bilden ein wichtiges Fundament für unser aller Zusammenleben. Sie verdienen unsere Anerkennung. Daher wollen wir ihren Einsatz künftig noch mehr fördern.“
Die Finanzministerkonferenz sprach sich unter anderem für eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro aus. Von diesen steuerlichen Anreizen soll eine Vielzahl von ehrenamtlich tätigen Personen in den verschiedensten Bereichen profitieren. Auch für die gemeinnützigen Vereine selbst fordern die Finanzministerinnen und -minister Verbesserungen: Die Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer soll bei gemeinnützigen Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen deutlich von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Zudem soll der Anwendungsbereich für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren ausgeweitet werden.
Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Sommer 2018 seine Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ gestartet und viele der heute von der Finanzministerkonferenz geforderten Verbesserungen seinerzeit empfohlen. Minister Lienenkämper: „Nordrhein-Westfalen hat schon in seiner Bundesratsinitiative Vorschläge für maßvolle und gleichzeitig effektive Entlastungsschritte erarbeitet. Wichtig ist uns, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die sich engagieren. Sei es im Ehrenamt in Sport und Kultur oder auch in der Pflege im Familienkreis: Mit diesen gezielten Maßnahmen können wir vor Ort und im Alltag der Menschen viel erreichen.“
Mit dem Beschluss der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ist nun das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Reformen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt werden können.
Den Beschluss der Finanzministerkonferenz im Wortlaut finden Sie hier
Die Finanzministerkonferenz sprach sich unter anderem für eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro aus. Von diesen steuerlichen Anreizen soll eine Vielzahl von ehrenamtlich tätigen Personen in den verschiedensten Bereichen profitieren. Auch für die gemeinnützigen Vereine selbst fordern die Finanzministerinnen und -minister Verbesserungen: Die Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer soll bei gemeinnützigen Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen deutlich von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Zudem soll der Anwendungsbereich für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren ausgeweitet werden.
Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Sommer 2018 seine Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ gestartet und viele der heute von der Finanzministerkonferenz geforderten Verbesserungen seinerzeit empfohlen. Minister Lienenkämper: „Nordrhein-Westfalen hat schon in seiner Bundesratsinitiative Vorschläge für maßvolle und gleichzeitig effektive Entlastungsschritte erarbeitet. Wichtig ist uns, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die sich engagieren. Sei es im Ehrenamt in Sport und Kultur oder auch in der Pflege im Familienkreis: Mit diesen gezielten Maßnahmen können wir vor Ort und im Alltag der Menschen viel erreichen.“
Mit dem Beschluss der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ist nun das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Reformen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt werden können.
Den Beschluss der Finanzministerkonferenz im Wortlaut finden Sie hier