So erhalten Sie Ihren Steuerbescheid über ELSTER digital
Einkommensteuerbescheid ist jetzt rein digital möglich
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Einkommensteuerbescheid direkt in ELSTER zugestellt bekommen. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung, die termingerecht ab sofort freigeschaltet wurde. „Die digitale Zustellung des Steuerbescheides ist ein weiterer wichtiger Baustein der bürgerfreundlichen Finanzverwaltung“, sagt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen für Nordrhein-Westfalen. „Der Weg von der Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids ist jetzt komplett digital möglich – und somit für die Menschen einfach vom Sofa aus. Außerdem ist der Bescheid schneller im ELSTER-Postfach als im Briefkasten.“
Ganz wichtig: Die Entscheidung liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst. Denn Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden. Noch innerhalb dieses Jahres wird die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe um die Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide erweitert.
„Die Finanzverwaltung ist für die Menschen in Nordrhein-Westfalen da“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Unser Anspruch ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ihren Kontakt mit dem Finanzamt so einfach, sicher und angenehm wie möglich zu machen. Deshalb wollen wir ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt ausbauen.“
Eine weitere Erleichterung, die viele Bürgerinnen und Bürger jetzt zu Jahresbeginn beim Ausfüllen ihrer Einkommensteuererklärung bemerken werden: Viele ihrer Daten werden der Finanzverwaltung bereits von dritter Seite elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen. Das gilt bereits für 37 Mitteilungsarten, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Jährlich wird dieses Verfahren erweitert.