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07.06.2013
Eigenkapitalregeln für Banken: Null-Gewichtung für Erste Abwicklungsanstalt (EAA) muss erhalten bleiben
Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) dient der Abwicklung von Kapitalanlagen der ehemaligen WestLB und ist durch eine Haftung durch das Land NRW, die Sparkassen und den Bund abgesichert. Das Land NRW steht zu seiner Verantwortung als einer der Haftungsträger - auch unter anstehenden gesetzlichen Änderungen für die Banken. "Die Kapitalaufnahme darf mit einer Neuregelung für die EAA aber genauso wenig erschwert werden wie für die FMS Wertmanagement, für die der Bund allein haftet. Wir können daher im Bundesrat keinem Gesetz zustimmen, das für die FMS Wertmanagement die Refinanzierungskonditionen sichert, aber die EAA außen vorlässt", sagte Walter-Borjans. "Es ist nicht das erste Mal, dass der Bund bei einem Gesetz an seine Interessen denkt und die der Länder schlicht vergisst. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir in den weiteren Gesprächen zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werden und der Bund seine Verantwortung wahrnimmt."