Digitales Finanzamt: Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide jetzt rein digital empfangen
Nach den Einkommensteuerbescheiden können ab sofort auch die Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und die Körperschaftsteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Land, dass die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuerbescheide anbietet.
„Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil des alltäglichen Lebens und hilft dabei, notwendige Erledigungen einfacher, schneller und komfortabler zu machen – für Menschen wie für Unternehmen. Mit der digitalen Zustellung der Bescheide bei Gewerbe- und Körperschaftsteuer geht Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einer digitalen Steuerverwaltung weiter voran und trägt maßgeblich dazu bei, ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt auszubauen“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.
Der digitale Bescheid kann so vom Unternehmen direkt elektronisch abgelegt oder weiterverarbeitet werden. Um Unternehmen in ihren Abläufen zu stärken und auch langfristig an Nordrhein-Westfalen zu binden, ist der Bürokratieabbau ein wichtiges Instrument gegen die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland. Durch diese auch ökologisch sinnvolle Vereinfachung stärkt die Finanzverwaltung den Bürokratieabbau und die Unternehmerfreundlichkeit im Umgang mit dem Finanzamt.
Der Weg von der Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt ist damit komplett digital möglich. Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung zudem die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden. Den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer wollen viele Kommunen bis zum Jahresende für Unternehmerinnen und Unternehmer anbieten.
Die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen hat ihren digitalen Bürgerservice über das ELSTER-Portal in den vergangenen Jahren deutlich verstärkt. Bereits heute können Steuererklärungen und -anmeldungen online eingereicht werden. Bei der Einkommensteuererklärung werden 37 Mitteilungsarten elektronisch übermittelt und automatisch in ELSTER übertragen – darunter etwa Mitteilungen über Rentenbezug oder die Krankenversicherung.
Die Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Wider-ruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden.