©Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
14.05.2019
Bezügeanpassung und Abschlagszahlungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Landes
Die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten mit der kommenden Bezügeabrechnung mehr Geld. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf angewiesen, die Zahlung der ab 1. Januar 2019 erhöhten Bezüge abschlagsweise aufzunehmen. Mit der ersten Abschlagszahlung zum 31. Mai 2019 werden auch die Erhöhungsbeträge für die zurückliegenden Monate ausgezahlt.
Damit wird ein wesentlicher Teil des Ergebnisses der diesjährigen Tarifverhandlungen umgesetzt und dieses Ergebnis eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
Für den Tarifbereich wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelt-Erhöhung mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai am 31. Mai 2019 vorgenommen. Weitere strukturelle Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Im Beamtenbereich erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni.
Hintergrund
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Entgelte in drei Schritten bei einer Laufzeit von 33 Monaten vor. Die Entgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 im Gesamtvolumen von 1,4 Prozent erhöht. Die Tarifpartner werden die Tarifeinigung zeitnah in entsprechende Tarifverträge umsetzen.
In der Folge haben sich Vertreter der Landesregierung sowie der Gewerkschaften und Verbände am 22. März 2019über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Gesamtvolumens des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen einvernehmlich ausgetauscht.
Ergänzend wurde vereinbart, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Öffentlichen Dienst aufzunehmen. Die Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses bedarf noch der Anpassung der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag auf den Weg gebracht.
Die nun bevorstehenden Zahlungen sorgen dafür, dass die Beschäftigten des Landes bereits vor der Unterzeichnung der Änderungstarifverträge und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag von den Erhöhungen profitieren können.
Damit wird ein wesentlicher Teil des Ergebnisses der diesjährigen Tarifverhandlungen umgesetzt und dieses Ergebnis eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
Für den Tarifbereich wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelt-Erhöhung mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai am 31. Mai 2019 vorgenommen. Weitere strukturelle Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Im Beamtenbereich erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni.
Hintergrund
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Entgelte in drei Schritten bei einer Laufzeit von 33 Monaten vor. Die Entgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 im Gesamtvolumen von 1,4 Prozent erhöht. Die Tarifpartner werden die Tarifeinigung zeitnah in entsprechende Tarifverträge umsetzen.
In der Folge haben sich Vertreter der Landesregierung sowie der Gewerkschaften und Verbände am 22. März 2019über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Gesamtvolumens des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen einvernehmlich ausgetauscht.
Ergänzend wurde vereinbart, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Öffentlichen Dienst aufzunehmen. Die Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses bedarf noch der Anpassung der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag auf den Weg gebracht.
Die nun bevorstehenden Zahlungen sorgen dafür, dass die Beschäftigten des Landes bereits vor der Unterzeichnung der Änderungstarifverträge und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag von den Erhöhungen profitieren können.