©FM NRW / Günter Plewnia
03.12.2014
Besoldung von Richterinnen und Richtern (R1) stieg innerhalb von zwölf Jahren im Vergleich zu übrigen Gehältern und Löhnen um 5,4 Prozentpunkte stärker an
Zur mündlichen Verhandlung der Richterbesoldung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das NRW-Finanzministerium Zahlen vorgelegt, die belegen, dass die Besoldung von Richterinnen und Richtern (R1) seit 1991 deutlich stärker angestiegen ist, als Gehälter und Löhne in den übrigen Berufsgruppen.
Von einem Vergleichswert von 1.000 Euro im für diese Betrachtung besonders geeigneten Jahr 1991 ausgehend lag der Verdienst von Richterinnen und Richtern in NRW im Jahr 2003 nach zwölf Jahren 5,4 Prozentpunkte über der allgemeinen Entwicklung der Bruttoverdienste (Nominallohnindex, Quelle: it.nrw).
Im Jahr 2013 verdienten Richterinnen und Richter von ursprünglich 1.000 Euro 1.428 Euro, während die übrigen Lohn- und Gehaltgruppen in NRW 1.372 Euro erreichten. Ein Plus von mehr als 4 Prozent.
Unberücksichtigt dabei bleibt, dass Richterinnen und Richter während ihres Berufslebens automatisch in höhere Alters- bzw. Erfahrungsstufen aufsteigen und ihre Besoldung sich dadurch zusätzlich erhöht.
Von einem Vergleichswert von 1.000 Euro im für diese Betrachtung besonders geeigneten Jahr 1991 ausgehend lag der Verdienst von Richterinnen und Richtern in NRW im Jahr 2003 nach zwölf Jahren 5,4 Prozentpunkte über der allgemeinen Entwicklung der Bruttoverdienste (Nominallohnindex, Quelle: it.nrw).
Im Jahr 2013 verdienten Richterinnen und Richter von ursprünglich 1.000 Euro 1.428 Euro, während die übrigen Lohn- und Gehaltgruppen in NRW 1.372 Euro erreichten. Ein Plus von mehr als 4 Prozent.
Unberücksichtigt dabei bleibt, dass Richterinnen und Richter während ihres Berufslebens automatisch in höhere Alters- bzw. Erfahrungsstufen aufsteigen und ihre Besoldung sich dadurch zusätzlich erhöht.