FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
An einem Weihnachtsbaum hängen Weihnachtskugeln mit der Aufschrift "Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen".
13.12.2024

Besinnliche Feiertage: Weihnachtsfrieden in Nordrhein-Westfalen

Die Finanzämter verzichten rund um die Feiertage auf belastende Maßnahmen. ,,Wir möchten den Menschen in Nordrhein-Westfalen eine ruhige und unbeschwerte Weihnachtszeit ermöglichen", sagt Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt auch in diesem Jahr auf die bewährte Tradition des Weihnachtsfriedens: Vom 17. bis zum 31. Dezember 2024 verzichten die Finanzämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder unangekündigte Betriebsprüfungen.

„Die Herausforderungen unserer Zeit, ob wirtschaftlich oder gesellschaftlich, betreffen uns alle und fordern Zusammenhalt. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesen Tagen Raum für das Wesentliche schaffen: das Miteinander“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Die Finanzverwaltung trägt mit dem Weihnachtsfrieden das bei, was sie kann, um den Menschen in unserem Land diesen Raum für Besinnlichkeit und Frieden zu geben."

Der Weihnachtsfrieden bedeutet, dass während dieser Zeit grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und Prüfberichte nicht versendet werden. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.

Steuerbescheide hingegen werden weiterhin verschickt – insbesondere, um Steuererstattungen zügig auszuzahlen und finanzielle Entlastung zu ermöglichen. Auch Mahnungen werden in dieser Zeit nicht zurückgehalten. 

„Unser Weihnachtsfrieden ist mehr als eine Tradition: Er ist ein Ausdruck von Respekt und Mitgefühl“, so Optendrenk. „Ich bin überzeugt, dass beides Kernkompetenzen einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung sind – das ganze Jahr über, aber natürlich ganz besonders jetzt in der Weihnachtszeit.“