FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
75 Jahre Grundgesetz - die NRW-Anleihe
17.05.2024

75 Jahre Grundgesetz: Nordrhein-Westfalen begibt Landes-Anleihe zum Jubiläum

Auch Privatanleger können ab dem 23. Mai 2024 investieren und sich mit der „75 Jahre Grundgesetz – Die NRW-Anleihe“ 3,0 % Zinsen p.a. sichern. Minister Dr. Optendrenk: „Sichere Geldanlage zu attraktiven Konditionen.“

Pünktlich zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes begibt das Land Nordrhein-Westfalen eine Anleihe, die von Bürgerinnen und Bürgern und anderen privaten Investoren ab dem 23. Mai 2024 an der Börse erworben werden kann.

Damit reiht sich die NRW-Anleihe in eine Vielzahl von Aktionen aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes ein. 

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Mit der Anleihe „75 Jahre Grundgesetz – Die NRW-Anleihe feiern wir die Werte des Grundgesetzes und erinnern an ihre unmittelbare Relevanz. Zugleich möchten wir allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes danken: für ihr Engagement, mit dem sie sich täglich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Mit der Möglichkeit, in eine Anleihe unseres Landes zu investieren, möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, auch hier ein Teil von Nordrhein-Westfalen zu werden – mit einer sicheren Geldanlage zu attraktiven Konditionen und einer auch für Privatanleger überschaubaren Laufzeit von drei Jahren.“

Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt Anleihen in verschiedenen Formen bereits seit vielen Jahren mit großem Erfolg, so z. B. im Bereich der Nachhaltigkeitsanleihen oder als Fremdwährungsemission. Das Land hat sich so eine breite Investorenbasis auf der ganzen Welt aufgebaut. Der kompetente Kapitalmarktauftritt des Landes wurde in den letzten Jahren mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. 

Üblicherweise richtet sich die Investorenansprache des Landes Nordrhein-Westfalen eher an professionelle Kunden wie Pensionskassen, Versicherungen und internationale Zentralbanken. Dies ändert sich mit der NRW-Anleihe. Ab dem 23. Mai 2024 kann die Anleihe an der Börse von allen Anlegerinnen und Anlegern erworben werden. Für die Platzierung der Anleihe am Markt konnte ein renommiertes Bankenkonsortium bestehend aus Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank und HeLaBa gewonnen werden. Mit einem festen Zinssatz von 3,0 % für eine Laufzeit von drei Jahren bietet die „NRW-Grundgesetz-Anleihe“ eine echte Alternative zu anderen Festgeldangeboten und zudem ein hohes Maß an Sicherheit. 

Minister Dr. Optendrenk: „Beim Grundgesetz wissen wir seit 75 Jahren, dass wir alle – gerade in stürmischen Zeiten – in guten Händen sind. In diesem Sinne haben wir die NRW-Anleihe so konzipiert, dass wir mit gutem Gewissen ein Investment in unser Land anbieten können. Somit sind auch Sie und Ihr Geld bei uns in guten Händen. Wir kümmern uns darum.“

Steckbrief: Die Anleihe „75 Jahre Grundgesetz – Die NRW-Grundgesetz-Anleihe“:

Emittent:

Land Nordrhein-Westfalen

Rating:

AAA (Fitch), Aa1 (Moody`s), AA (S&P) alle mit stabilem Ausblick

Volumen der Emission:

EUR 250.000.000,00

Fälligkeit:

24. Mai 2027

Kupon:

3,000% p.a.

Zinszahlungstage:

Jeweils der 24. Mai eines jeden Jahres, nächster Kupon am 24. Mai 2025 (erster langer Kupon)

Rückzahlung:

zu 100% bei Fälligkeit

Valuta:

23. Mai 2024

Stückelung:

EUR 1.000 

(der Druck effektiver Stücke ist für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen)

Dokumentation:

Programm zur Begebung von Kapitalmarktinstrumenten verkürzter Prospekt vom 28. September 2023

Prospekt

Anwendbares Recht:

Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

Viele weitere aktuelle Informationen zur NRW-Anleihe finden Sie unter: 
www.nrw-anleihe.nrw.de.

Die Staatsanleihe – ein klassisches Refinanzierungsinstrument

Staatsanleihen wie die „75 Jahre Grundgesetz – Die NRW-Anleihe“ sind Schuldverschreibungen – in diesem Fall ist das Land Nordrhein-Westfalen Emittent, also Herausgeber der Schuldverschreibung. Staatsanleihen gehören zu den klassischen staatlichen Refinanzierungsinstrumenten. Auf Bundesebene sind die Bundesanleihen oder Bundesschatzbriefe vielen Privatanlegern bekannt. Anders als Aktien verfügen Anleihen regelmäßig über eine feste Laufzeit und einen festen jährlichen Zinssatz. Ähnlich wie bei Aktien kann auch ihr Kurs während der Laufzeit schwanken, d. h. unter den Ausgabekurs fallen oder über ihm gehandelt werden. Faktoren für die Kursentwicklung können z. B. das jeweilige aktuelle Zinsniveau, die damit verbundene Nachfrage nach den Anleihen oder die Bonitätseinstufung durch die Rating-Agenturen sein. Am Ende der Laufzeit erhält der Inverstor jedoch den Nenn- bzw. Ausgabewert, also einen Kurswert von 100 %, vom Emittenten zurück. Das Risiko eines Totalverlustes ist hierbei, insbesondere wenn die Anleihen von Staaten begeben werden, als deutlich geringer einzuschätzen als bei anderen Anlageformen. 

Gute Bonität auch in Krisenzeiten - Das Land Nordrhein-Westfalen als Emittent von Wertpapieren

Das Land Nordrhein-Westfalen legt seit vielen Jahren großen Wert auf eine hohe Transparenz für Investoren und Kapitalanleger. Hierzu lässt es seine Bonität regelmäßig durch unabhängige und international renommierte Ratingagenturen bewerten – seit Kurzem auch durch die europäische Ratingagentur Scope. Alle Agenturen sehen Nordrhein-Westfalen auf einem soliden Kurs und vergeben gute oder sogar herausragende Bewertungen. 

Minister Dr. Optendrenk: „Mit unserer soliden Haushalts- und Finanzpolitik überzeugen wir die unabhängigen Ratingexperten auch und gerade in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine echte Auszeichnung. Es zeigt, wie groß das Vertrauen des Kapitalmarkts in unser Land ist. Es würde mich freuen, wenn auch viele Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen, in ein starkes Nordrhein-Westfalen zu investieren.“

Die aktuellen Rating-Berichte finden Sie hier: 
Treasury - Investor Relations | Finanzverwaltung NRW

Gut zu wissen: 

Mit der Ausgabe der „75 Jahre Grundgesetz – Die NRW-Anleihe“ werden keine zusätzlichen Kredite oder Schulden aufgenommen. Mit der Liquidität aus der NRW-Anleihe werden lediglich bestehende Kredite abgelöst. Es handelt sich also um keine Neuverschuldung des Landes.