©Mark Hermenau
17.11.2021
330 Millionen Euro zusätzlich: Landesregierung und Hochschulen unterzeichnen Hochschulvereinbarung NRW 2026
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper haben heute gemeinsam mit den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen in Nordrhein-Westfalen Prof. Lambert T. Koch (für die Universitäten), Prof. Bernd Kriegesmann (für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften) und Prof. Thomas Grosse (für die Kunst- und Musikhochschulen) die neue „Hochschulvereinbarung NRW 2026“ unterzeichnet. Sie knüpft nahtlos an die aktuell laufende Vereinbarung an, die zum Ende des Jahres ausläuft. Mit der neuen Hochschulvereinbarung stellt die Landesregierung den Hochschulen für die nächsten fünf Jahre einen stabilen und verlässlichen finanziellen Rahmen zur Verfügung. Damit erhalten die Hochschulen im Vergleich zur aktuell laufenden Vereinbarung zusätzliche Sachmittel in Höhe von 330 Millionen Euro, über die sie autonom verfügen können, z.B. für Digitalisierung und mehr Investitionen. Darüber hinaus erfolgt die vollständige Übernahme der Tarif- und Besoldungssteigerungen durch das Land Nordrhein-Westfalen für den gesamten Zeitraum der neuen Vereinbarung. Der Gesamtbetrag der Grundfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für seine Hochschulen liegt bei über 20 Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren. Für die Laufzeit der neuen Vereinbarung, also von 2022 bis 2026, schließt das Land Mittelkürzungen für die Hochschulen aus.
„Mit der neuen Hochschulvereinbarung verfolgen Landesregierung und Hochschulen gemeinsam das Ziel, den schon heute exzellenten Hochschul- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, um Studierenden und Lehrenden beste Bedingungen für Forschung und Lehre zu bieten. Mit der neuen Hochschulvereinbarung erhalten die Hochschulen nicht nur eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung, sondern auch eine sichere und verlässliche Perspektive für die kommenden fünf Jahre“, sagte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, ergänzte: „Unsere Hochschulen haben in besonderer Weise zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und unseres Landes beigetragen – und tun es weiterhin. Sie brauchen eine verlässliche, stabile Finanzierung. Mit der neuen Hochschulvereinbarung richten wir als Landesregierung erneut den Fokus auf die Zukunftsfähigkeit unseres Aufsteigerlandes. Durch die verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen haben wir die Vereinbarung auf ein neues Qualitäts-Niveau gehoben. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist und bleibt damit eine verlässliche Partnerin für die Hochschulen und schafft die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung unserer Hochschullandschaft.“
Die Vorsitzenden der drei Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Kunst- und Musikhochschulen, die Professoren Lambert T. Koch, Bernd Kriegesmann und Thomas Grosse begrüßten die neue Hochschulvereinbarung: „Nordrhein-Westfalen schafft mit seiner Finanzierungzusage für die kommenden Jahre verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für eine erfolgreiche Hochschulentwicklung. Die Übernahme der Tarif- und Besoldungssteigerungen durch das Land ist dabei unerlässliche Grundlage für gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen. Aus Hochschulsicht besonders zu begrüßen sind die zusätzlichen Investitionsmittel, die sicherstellen, dass die Hochschulen in allen Leistungsdimensionen auch weiterhin ihren Beitrag zur Gestaltung der Zukunft leisten können. Die heute unterzeichnete Hochschulvereinbarung spiegelt damit auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Hochschulen wider.“
In der Hochschulvereinbarung als zentralem Dokument werden die finanziellen und inhaltlichen Maßnahmen zur Hochschulentwicklung festgehalten und die Leistungen des Landes sowie der Hochschulen aufgeführt und niedergelegt. Außerdem werden in der Hochschulvereinbarung NRW 2026 auch strategische Ziele für die Hochschulen festgelegt, die einen Rahmen für die weitere Entwicklung des exzellenten Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalen liefern. Diese zwischen Land und Hochschulen abgestimmten Ziele adressieren die Kernbereiche Studium und Lehre, Forschung und Transfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die wichtigen Querschnittsthemen Digitalisierung, Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Gleichstellung.
Zu den Leistungen des Landes zählen neben der Übernahme der Besoldungs- und Tariferhöhungen für die Personalausgaben unter anderem erstmals die Zusage einer pauschalen Erhöhung der Sach- und Investitionsmittel um jährlich drei Prozent sowie zusätzlich eine Erhöhung der Investitionsmittel ab 2025 um 40 Millionen Euro. Darüber hinaus werden die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der Einrichtung und beim Betrieb des Promotionskollegs NRW unterstützt.
Die Hochschulen werden im Gegenzug im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung erforderliche Anpassungen und Erweiterungen des Studienangebotes an neue Bedarfe vornehmen und neue Studiengänge bzw. zusätzliche Studienbedarfe mit eigenen Mitteln unterstützen. Darüber hinaus werden die Hochschulen ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Betreuungssituation und der Studienbedingungen fortsetzen. Zudem soll die Digitalisierung der Hochschullehre in der strategischen Gesamtentwicklung der Hochschulen auf allen Ebenen verankert sein. Hierzu sollen insbesondere auch hochschulübergreifende Kooperationen angestrebt werden. Die Fortführung bewährter Instrumente, wie etwa die Finanzierung des Zukunftsfonds, aus dem Mittel an die Hochschulen projektorientiert zurückfließen, ist ebenfalls Bestandteil der Hochschulvereinbarung.
Seit Beginn der Legislaturperiode ist es das klare Ziel der Landesregierung, gute Rahmenbedingungen für eine exzellente Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Auch für das kommende Haushaltsjahr 2022 hat die Landesregierung daher einen neuen Rekordhaushalt für Wissenschaft und Forschung vorgelegt, der in diesen Tagen vom Landtag beraten wird. Insgesamt belaufen sich die Mittel im Entwurf für Wissenschaft und Forschung auf rund 8,75 Milliarden Euro – eine Steigerung von rund 280 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr und rund 13,3 Prozent mehr als im letzten durch die Vorgängerregierung verantworteten Haushalt 2017.
„Mit der neuen Hochschulvereinbarung verfolgen Landesregierung und Hochschulen gemeinsam das Ziel, den schon heute exzellenten Hochschul- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, um Studierenden und Lehrenden beste Bedingungen für Forschung und Lehre zu bieten. Mit der neuen Hochschulvereinbarung erhalten die Hochschulen nicht nur eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung, sondern auch eine sichere und verlässliche Perspektive für die kommenden fünf Jahre“, sagte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, ergänzte: „Unsere Hochschulen haben in besonderer Weise zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und unseres Landes beigetragen – und tun es weiterhin. Sie brauchen eine verlässliche, stabile Finanzierung. Mit der neuen Hochschulvereinbarung richten wir als Landesregierung erneut den Fokus auf die Zukunftsfähigkeit unseres Aufsteigerlandes. Durch die verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen haben wir die Vereinbarung auf ein neues Qualitäts-Niveau gehoben. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist und bleibt damit eine verlässliche Partnerin für die Hochschulen und schafft die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung unserer Hochschullandschaft.“
Die Vorsitzenden der drei Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Kunst- und Musikhochschulen, die Professoren Lambert T. Koch, Bernd Kriegesmann und Thomas Grosse begrüßten die neue Hochschulvereinbarung: „Nordrhein-Westfalen schafft mit seiner Finanzierungzusage für die kommenden Jahre verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für eine erfolgreiche Hochschulentwicklung. Die Übernahme der Tarif- und Besoldungssteigerungen durch das Land ist dabei unerlässliche Grundlage für gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen. Aus Hochschulsicht besonders zu begrüßen sind die zusätzlichen Investitionsmittel, die sicherstellen, dass die Hochschulen in allen Leistungsdimensionen auch weiterhin ihren Beitrag zur Gestaltung der Zukunft leisten können. Die heute unterzeichnete Hochschulvereinbarung spiegelt damit auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Hochschulen wider.“
In der Hochschulvereinbarung als zentralem Dokument werden die finanziellen und inhaltlichen Maßnahmen zur Hochschulentwicklung festgehalten und die Leistungen des Landes sowie der Hochschulen aufgeführt und niedergelegt. Außerdem werden in der Hochschulvereinbarung NRW 2026 auch strategische Ziele für die Hochschulen festgelegt, die einen Rahmen für die weitere Entwicklung des exzellenten Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalen liefern. Diese zwischen Land und Hochschulen abgestimmten Ziele adressieren die Kernbereiche Studium und Lehre, Forschung und Transfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die wichtigen Querschnittsthemen Digitalisierung, Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Gleichstellung.
Zu den Leistungen des Landes zählen neben der Übernahme der Besoldungs- und Tariferhöhungen für die Personalausgaben unter anderem erstmals die Zusage einer pauschalen Erhöhung der Sach- und Investitionsmittel um jährlich drei Prozent sowie zusätzlich eine Erhöhung der Investitionsmittel ab 2025 um 40 Millionen Euro. Darüber hinaus werden die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der Einrichtung und beim Betrieb des Promotionskollegs NRW unterstützt.
Die Hochschulen werden im Gegenzug im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung erforderliche Anpassungen und Erweiterungen des Studienangebotes an neue Bedarfe vornehmen und neue Studiengänge bzw. zusätzliche Studienbedarfe mit eigenen Mitteln unterstützen. Darüber hinaus werden die Hochschulen ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Betreuungssituation und der Studienbedingungen fortsetzen. Zudem soll die Digitalisierung der Hochschullehre in der strategischen Gesamtentwicklung der Hochschulen auf allen Ebenen verankert sein. Hierzu sollen insbesondere auch hochschulübergreifende Kooperationen angestrebt werden. Die Fortführung bewährter Instrumente, wie etwa die Finanzierung des Zukunftsfonds, aus dem Mittel an die Hochschulen projektorientiert zurückfließen, ist ebenfalls Bestandteil der Hochschulvereinbarung.
Seit Beginn der Legislaturperiode ist es das klare Ziel der Landesregierung, gute Rahmenbedingungen für eine exzellente Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Auch für das kommende Haushaltsjahr 2022 hat die Landesregierung daher einen neuen Rekordhaushalt für Wissenschaft und Forschung vorgelegt, der in diesen Tagen vom Landtag beraten wird. Insgesamt belaufen sich die Mittel im Entwurf für Wissenschaft und Forschung auf rund 8,75 Milliarden Euro – eine Steigerung von rund 280 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr und rund 13,3 Prozent mehr als im letzten durch die Vorgängerregierung verantworteten Haushalt 2017.