240 Finanzbeamte für Flüchtlinge im Einsatz
Der Aufruf von Finanzminister Norbert Walter-Borjans an die Beschäftigten in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung, freiwillig die Arbeit in der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung zu unterstützen, ist auf eine überwältigende Resonanz gestoßen: In dieser Woche treten 240 Beschäftigte der Finanzverwaltung ihren Dienst in einer Notunterkunft oder anderen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge an.
„Auf die nordrhein-westfälischen Finanzbeamten ist Verlass. Das ist auch im Vergleich zu anderen Verwaltungsbereichen ein außerordentliches und beeindruckendes Engagement für Menschen in Not und für Kolleginnen und Kollegen, die bei ihrem Dienst für Flüchtlinge eine immense Herausforderung zu bewältigen haben“, sagte der Minister. „Ich danke den Frauen und Männern in der Finanzverwaltung ausdrücklich für ihre große Einsatzbereitschaft – ebenso wie den Beschäftigten, die die Lücken füllen, die die freiwilligen Helfer in den Ämtern hinterlassen“, sagte der Minister.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden während ihrer Einsatzzeit an die jeweils für die Einrichtungen zuständige Bezirksregierung abgeordnet. Sie übernehmen dort zum Beispiel Aufgaben bei der Registrierung und Verwaltung der Flüchtlinge. Insgesamt hatten sich innerhalb kürzester Zeit gut 500 Beschäftigte gemeldet, von denen ein Teil zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden soll. Insgesamt arbeiten rund 26.000 Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern.
„Die Hilfe für Flüchtlinge ist eine Herausforderung für uns alle im Land – nicht nur für die professionellen Betreuer im Dauereinsatz“, sagte Walter-Borjans. „Was mich besonders freut ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger Verständnis dafür äußern, wenn es wegen der Hilfsbereitschaft der Finanzbeamten auch zu Engpässen und zeitlichen Verzögerungen kommt. Unser Ziel ist es aber, das so weit wie nur eben möglich zu vermeiden. Die Aufgabe, vor der wir jetzt alle stehen, zeigt aber, wie wichtig es ist, dass die Landesverwaltung über gut ausgebildete und hoch motivierte Beamtinnen und Beamte verfügt. Das darf mit dem Ende dieser Sonderaufgabe nicht aus dem Blick geraten.“
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