Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte ist in Kraft getreten; Anträge können gestellt werden!
Die Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte ist mit Zustimmung der EU-Kommission am 30.01.2020 in Kraft getreten. Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten erfolgte am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt (vgl. BGBl. I 2020 S. 597). Sie ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender Wirtschaftsjahre mit schwankenden Ergebnissen und kann erstmals im Einkommensteuerbescheid 2016 für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2016 gewährt werden. Eine weitere Ermäßigung kann wieder für die Jahre 2017 bis 2019 mit dem Einkommensteuerbescheid 2019 gewährt werden. Hierfür ist jeweils ein Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Antragstellung und zur Vermeidung von Rückfragen wird die Nutzung des Antragsformulars der Finanzverwaltung empfohlen.
Die Formulare für die Veranlagungszeiträume 2016 und 2019 sowie weitere allgemeine Informationen finden Sie auf der Internetseite der Finanzämter.