Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
Am 09.06.2016 wurde das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz im Landtag NRW verabschiedet. Es tritt – mit Ausnahme der Neuregelung der Sonderzahlung - am 01.07.2016 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt mit der Bezügezahlung September 2016.