Informationen für Beihilfeberechtigte
Mit Wirkung vom 01.01.2019 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
-BVO NRW- geändert worden.
Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für
Aufwendungen, die nach dem 31.12.2018 entstehen, anzuwenden.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des
Beihilfenrechts.
Rechtsansprüche können…
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/aenderungen-bvo-0
Änderungsdatum: 13. Mai 2024
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