FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Fröhliche junge Frau, die gute Nachrichten in einem Brief im Büro liest.

Steuer-Vorauszahlungen und Solidaritätszuschlag: Zu viel gezahlter Soli wird automatisch korrigiert

Seit Beginn des Jahres 2021 gilt für den Solidaritätszuschlag eine deutlich höhere Freigrenze für einkommensteuerpflichtige Personen. Bei Bürgerinnen und Bürgern, für die Steuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2021 festgesetzt wurden, kann es in einigen Fällen in der Übergangszeit von der alten zur neuen Regelung und der damit verbundenen neuen Freigrenze dazu gekommen sein, dass der Solidaritätszuschlag fälschlicherweise noch erhoben wurde.
Die Betroffenen müssen selbst nicht tätig werden. Erforderliche Korrekturen werden auch rückwirkend von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern vorgenommen. Betroffene erhalten automatisch einen neuen, korrigierten Vorauszahlungsbescheid.
 
Hintergrund: Solidaritätszuschlag fällt für den Großteil der Bevölkerung weg
Seit dem 1. Januar 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. unter 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung liegt.
Das bedeutet, dass rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, ab diesem Jahr vollständig von der Zahlung des Solidaritätszuschlags (Soli) befreit sind.
 
Wer wissen möchte, wie sich dies auf die persönlichen Einkommensverhältnisse auswirkt, kann das mit Hilfe des Soli-Rechners des Bundesfinanzministeriums ausrechnen: