FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Schaubild zum dreistufigen Verfahren

Schaubild zum dreistufigen Verfahren

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat über ihre Finanzämter für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten nahezu alle Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen. Damit sind die Grundlagen für die Grundsteuererhebung zum 1. Januar 2025 gelegt. 

Die neue Grundsteuer wurde in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Zunächst wurde der neue Grundsteuerwert als Ergebnis der Bewertung ermittelt und mit der Steuermesszahl multipliziert. Hierdurch konnte die Finanzverwaltung den neuen Steuermessbetrag berechnen. Dieser ist wiederum von der Kommune mit dem Hebesatz dieser Stadt oder Gemeinde zu multiplizieren. Um den Kommunen bei der Findung eines zielführenden Hebesatzes eine Einordnung zu geben, hat die Finanzverwaltung im letzten Schritt der Umsetzung der Reform sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informiert, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt.