FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Medien

Zuständigkeit der Länder

Zur Grundlage unserer demokratischen Verfassung gehören Unabhängigkeit und Vielfalt der Medien.

Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit. Deshalb ist Medienpolitik Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Die Medienpolitik liegt in Deutschland nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Länder. In Nordrhein-Westfalen ist sie eine Ressortaufgabe der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und liegt dort im Geschäftsbereich der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien.

Die Medien- und Netzpolitik trägt dazu bei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zu schaffen. Diese gilt es, in Fernsehen, Radio, Zeitung und den Angeboten der digitalen Medien sicherzustellen. Das Internet mit seiner großen gesellschaftlichen und ökonomischen Wirkungskraft ist dabei eine der wegweisenden politischen Herausforderungen. Neben der Förderung innovativer Anwendungsformen und Geschäftsmodelle im Netz gilt es vor allem auch, die Chancen für eine neue politische Kultur der Teilhabe und Transparenz zu nutzen. Voraussetzung ist dabei ein flächendeckender Breitbandzugang sowie ein vielfältiges Angebot an Bürgermedien, Blogs, Lokal- und Regionaljournalismus. Dazu gehören außerdem die Planung, die Vergabe und das Management von Rundfunkfrequenzen und die Weiterentwicklung der Digitalisierung des Rundfunks, beispielsweise beim DVB-T für das Fernsehen und beim DAB für den Hörfunk.

Zudem ist es die zentrale Aufgabe der Medienpolitik, rechtliche Rahmenbedingungen für die Medien weiter zu entwickeln. Infolge der Digitalisierung wachsen Märkte zusammen, die bislang separat reguliert werden. Die Konvergenz von Printmedien, Rundfunk, Mobilfunk und Telekommunikation erfordern einen neuen Ordnungsrahmen, der auf europäischer, Bundes- und Länderebene diskutiert wird. So ist ein zentraler Punkt auf europäischer Ebene die Weiterentwicklung der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-R), die für die verschiedenen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gemeinsamen gesetzlichen Rahmen darstellt. Dieser einheitliche Rahmen ist wichtig, um einheitliche Maßnahmen zur Regulierung der Mediendienste z.B. im Bereich des Urheberrechtes, des Jugendmedienschutzes oder der Wahrung von Persönlichkeitsrechten zu gewährleisten. Die konvergente Medienwelt stellt darüber hinaus auch die deutsche Medienordnung vor eine große Herausforderung. Für Medien relevante Bestimmungen sind in den unterschiedlichen gesetzlichen Regelwerken zu finden. Zwischen Bund und Ländern gibt es deshalb erste Bestrebungen, durch z.B. einen Medienstaatsvertrag Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in der Rechtsetzung der Medien transparent aufzuzeigen und eine der Konvergenz angemessene Medienordnung zu definieren.

Die Rechtsaufsicht über den öffentlich rechtlichen Rundfunk in Nordrhein-Westfalen, den Westdeutschen Rundfunk (WDR), liegt in der Staatskanzlei. Hingegen übt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen die Rechtsaufsicht über die privaten Rundfunkanstalten in unserem Land aus.

Gleichzeitig gilt es, Impulse in der Medienwirtschaftspolitik zur Standortentwicklung zu setzen. Die Landesregierung NRW versteht sich dabei als Partner der Branche und setzt auf die Unterstützung der Unternehmen, Hochschulen und Institutionen wie die Film- und Medienstiftung oder das Grimme Institut bei der Weiterentwicklung von Nordrhein-Westfalen zum „Digitalen Medienland NRW“.