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Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen
Die Landeshaushaltsordnung ist ein Landesgesetz. In ihr ist das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Ergänzt wird die Landeshaushaltsordnung durch Verwaltungsvorschriften.
Die Landeshaushaltsordnung ergänzt und konkretisiert das Haushaltsgrundsätzegesetz. In diesem sind die Grundsätze der Haushaltsgesetzgebung des Bundes und der Länder festgeschrieben.
Die wichtigsten Grundsätze des Haushaltsgrundsätzegesetz sind:
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
- Gesamtdeckung,
- Vollständigkeit und Einheitlichkeit sowie
- Fälligkeit (für jedes Jahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen).
Die Landeshaushaltsordnung liegt in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV.NRW. S. 158) vor. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1030).