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Schulungsangelegenheiten
Der Schulungsbedarf erstreckt sich im Wesentlichen auf die folgenden Bereiche:
Fachschulungen:
- für Finanz- und Anlagenbuchhaltung,
- für Kosten- und Leistungsrechnung,
- für Budgetverantwortliche,
- für Controlling und
- für Buchungsberechtigte (Erfassung und Anordnung).
IT-Schulungen:
Sie folgen den Fachschulungen und dienen dazu, alle genannten Anwender und Anwenderinnen auf den Umgang mit dem SAP-System vorzubereiten.
Außerdem:
Intensiv-Schulungen (fachlich und technisch) für den Buchungs- und Kostenrechnungsservice
Verantwortlich für alle Schulungsmaßnahmen ist die Abteilung 3 des Landesamtes für Finanzen.