![Mehrere Paragraphenzeichen in Schwarz-Weiß](/sites/default/files/styles/slider_main_16_9_960/public/assets/images/paragraph.jpg?h=c5916dcd&itok=66-3nzED)
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Rechtsgrundlagen
Bundesrecht
Für die Umstellung in NRW ist das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) maßgebend, insbesondere die §§ 7 a und 49 a mit den darauf beruhenden Standards staatlicher Doppik.Eckpunkte:
- Die Regelungen für die staatliche Doppik folgen dem HGB.
- Einheitlichkeit der grundsätzlichen Haushaltsangelegenheiten öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- Einheitlicher Verwaltungskontenrahmen
- Integrierter Produktrahmen
- Vergleichbarkeit der Haushalte von Bund und Ländern durch statistische Berichtspflichten
- AfA-Tabellen/betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Landesrecht NRW
Jährliche Haushaltsgesetze (insbesondere § 25 HG)Anpassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit Verwaltungsvorschriften (VV)
Das entsprechende Ministerialblatt vom 19.05.2017 finden Sie oben unter dem Punkt "Links".