Finanzämter starten am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2021
Die Finanzämter starten bundesweit am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2021.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung digital und kostenlos über das Online-Finanzamt Mein ELSTER zu erstellen und abzugeben, denn das bietet viele Vorteile: Die für die Steuerberechnung benötigten elektronischen Daten, wie zum Beispiel Lohnsteuer-Bescheinigungen und Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen werden automatisch bereitgestellt und müssen nicht händisch übertragen werden. Einmal eingetragene Daten können in den Folgejahren mit einem „einfachen Klick“ übernommen werden. Das bedeutet weniger Aufwand für die Erstellung der nächsten Steuererklärung.
Über ELSTER können zudem die Feststellungserklärungen für die Berechnung der Grundsteuer abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft müssen diese ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch bei den zuständigen Finanzämtern abgeben. Ab Mai werden allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind, in einem individuellen Informationsschreiben zu Verfügung gestellt. Weitere Information zur Grundsteuer sind unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger können außerdem Anträge, wie z.B. einen Antrag auf Steuerklassenwechsel, über ELSTER einfach von zuhause aus erledigen.