Erinnerungsschreiben trotz Abgabe?
Die nordrhein-westfälischen Finanzämter versendeten seit Ende Februar 2023 Erinnerungsschreiben zur Abgabe bisher nicht eingereichter Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Vereinzelt haben sich Bürgerinnen und Bürger zurückgemeldet, eine Erinnerung erhalten zu haben, obwohl sie die Erklärung bereits abgegeben haben.
Vor diesem Hintergrund weist die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass Erinnerungsschreiben in einem automatisierten Verfahren immer dann verschickt wurden, wenn zu einem bestehenden Aktenzeichen keine Grundsteuererklärung auf den Stichtag 1.1.2022 abgegeben worden ist. Die häufigsten Gründe für ein Erinnerungsschreiben, trotz Abgabe der Grundsteuererklärung, könnten daher sein:
- Die Erklärung wurde unter Angabe eines falschen Aktenzeichens eingereicht
- Mehrere Erklärungen wurden zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten (in einem Dateneingang) unter demselben Aktenzeichen eingereicht.
- Nur für eine wirtschaftliche Einheit (unbebautes Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, etc.) wurde eine Erklärung abgegeben, obwohl man mehrere wirtschaftliche Einheiten besitzt.
Außerdem:
- Abgabe unvollständiger Steuererklärungen (z. B. fehlende Unterschrift bei Abgabe auf Papier oder fehlendes Aktenzeichen)
- Überschneidungen bei der Erklärungsabgabe mit dem Druck der Erinnerungsschreiben.
- Verwechslung der Abgabe der Grundsteuererklärung mit der Teilnahme an der Zensus Befragung 2022.
Die Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die ein Erinnerungsschreiben erhalten obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.