©FM/Langer
Ehe für alle - Informationen zur Steuerklasse
Ab dem Monat der Eheschließung erhalten die Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV. Die Übermittlung an den Arbeitgeber erfolgt im Regelfall im Monat nach der Eheschließung.
Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben die Möglichkeit, diese in eine Ehe umzuwandeln.
Einkommensteuerrechtlich sind eingetragene Lebenspartner bereits mit Ehegatten gleichgestellt. Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe hat daher keine einkommensteuerrechtlichen Konsequenzen. Die Steuerklassen, die während der eingetragenen Lebenspartnerschaft gewählt wurden, sollten auch nach der Umwandlung in eine Ehe bestehen bleiben.
Ein eventuell gestellter Antrag auf Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse behält nach der Umwandlung in eine Ehe ebenfalls seine Gültigkeit.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.
Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben die Möglichkeit, diese in eine Ehe umzuwandeln.
Einkommensteuerrechtlich sind eingetragene Lebenspartner bereits mit Ehegatten gleichgestellt. Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe hat daher keine einkommensteuerrechtlichen Konsequenzen. Die Steuerklassen, die während der eingetragenen Lebenspartnerschaft gewählt wurden, sollten auch nach der Umwandlung in eine Ehe bestehen bleiben.
Ein eventuell gestellter Antrag auf Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse behält nach der Umwandlung in eine Ehe ebenfalls seine Gültigkeit.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.