KONSENS: Digitalisierung der Mitteilungsverordnung
Seit Jahren können für die Steuererklärung wichtige Daten mit dem KONSENS-IT-Mitteilungsverfahren (KMV) digital an die Finanzverwaltung übertragen werden. Nur für die Zahlungen von Behörden war das noch nicht möglich. Papier ist Trumpf! So lautete hier die Devise. Zwei Ereignisse der jüngeren Geschichte haben jetzt zum Umdenken geführt.
Eine Vielzahl verschiedenster Kontrollmitteilungen erreichen die Finanzverwaltung an jedem Arbeitstag. Sie müssen korrekt zugeordnet und ausgewertet werden. Die Mitteilungsverordnung (MV) verpflichtet Behörden, funktionale Behörden (Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen) und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu, den Fiskus über Honorare, ausgezahlte Hilfsleistungen und sonstige Sachverhalte zu informieren. Es reicht, die „MV“ kurz einmal durchzublättern, um ein Gespür dafür zu bekommen, wie breit gefächert die Gründe für solche Mitteilungen sein können. Da ist beispielsweise der Journalist, der eine ARD-Dokumentation produziert und wenig später dafür sein Honorar erhält. Oder die Schaustellerin, die für ihre Arbeit auf der Osterkirmes eine gewerberechtliche Gestattung bei der Kommune beantragen muss. In beiden Fällen bekommt das Finanzamt eine Mitteilung. Bei dem Journalisten verbunden mit einem konkreten Betrag, bei der Schaustellerin nur die Information über den Sachverhalt an sich. Außerdem informieren die öffentlichen Stellen über Zahlungen an Lehrkräfte der Volkshochschule, über Honorare an Trainerinnen und Trainer der Sportvereine oder über die Diäten für Abgeordnete. Bislang ergoss sich deshalb eine Papierflut in die Amtsstuben.
Pandemie und Flutkatastrophe zwingen zum Umdenken
Apropos Flut. Die unvorhersehbare Flutkatastrophe wie auch die Pandemie haben gezeigt, dass die Verwaltungen nicht schnell genug finanziell unterstützen konnten, weil sämtliche Prozesse in Verbindung mit Hilfszahlungen aus öffentlichen Kassen nicht digitalisiert waren. Die neuste Version der Mitteilungsverordnung enthält nun die Aufforderung, diese Sachverhalte ab dem 01.01.2025 digital zu übermitteln.
Der Ausgangspunkt ist das Gesetz
Mit der Änderung der Verordnung ist nun die Technikseite gefragt. Über das Vorhaben KONSENS erreicht das RZF die Aufgabe, eine universelle Schnittstelle zu programmieren, über die sämtliche Mitteilungen der öffentlichen Hand digital übermittelt werden können. Vergleicht man dieses Vorgehen mit den anderen Mitteilungsarten, fällt eine Besonderheit sofort auf: Noch nie war es gesetzlich erlaubt, verschiedene Zahlungen und Sachverhalte über nur eine Mitteilungsart digital zu senden. Dass es dem Gesetzgeber gelungen ist, zahlreiche Einzelnormen auf diese Weise in einer KMV-Mitteilungsart zusammenzupacken, ist ein großer Fortschritt. Im Grunde kann das Gesetz fast auf Knopfdruck um neue rechtliche Sachverhalte erweitert werden, falls das nötig sein sollte. Das vereinfacht den Programmieraufwand und führt in der Folge auch zur Konsolidierung von Einzelnormen.