Steuerbescheide barrierefrei lesen können
Zu sehen sind sie an vielen Stellen im Alltag. Auf Bahnsteigen, in Fußgängerzonen, an Ampeln, auf Medikamentenpackungen oder im Aufzug: Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, durch die sie ihre Umwelt, Gegenstände und Informationen barrierefrei nutzen können.Das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)“ regelt, dass auch der Zugang zu behördlichen Informationen ohne zusätzliche Kosten für behinderte Menschen barrierefrei möglich sein muss. Schon seit längerem bietet die Finanzverwaltung NRW deshalb Steuerbescheide in Brailleschrift an. Allerdings war die Herstellung zeitintensiv und erforderte etliche manuelle Arbeitsschritte.
Neue Effizienz durch Automation
Dieses Verfahren zu vereinfachen und zu automatisieren, war 2010 die Aufgabe des RZF. IT-Spezialisten des Hauses, unter ihnen Ralph Jamin, die bereits für die Ausgabe von Steuerdaten auf Papier zuständig waren, verknüpften mit der dafür verwendeten Software auch die Produktion der barrierefreien Bescheide. „Früher mussten die Bescheide in Brailleschrift alle manuell umgesetzt werden. Das nahm bis zu einem Arbeitstag in Anspruch und war ein erheblicher Aufwand“, erinnert sich Ralph Jamin. Es sei klar gewesen, dass es einen Bedarf in der Bevölkerung für solch ein Angebot geben würde. Eine Annahme, die sich aktuell bestätigt. Um letztendlich die verschiedenen Alternativen barrierefreier Bescheide anbieten zu können, bedurfte es noch einer Konvertierungssoftware. Fündig wurden die RZF-Mitarbeitenden bei der Schweizerischen Bibliothek für Sehbehinderte. Diese Organisation, die auf die Herstellung von Medien für blinde und sehbehinderte Menschen spezialisiert ist, hatte ein entsprechendes Programm im Angebot, das sie in einer Kooperation mit der FernUniversität in Hagen entwickelt hatte.
Viele hunderte Menschen nutzen das Angebot
In den letzten Jahren haben schon viele hunderte sehbehinderte Menschen dieses barrierefreie Angebot der Finanzverwaltung in NRW genutzt. Dadurch war es ihnen überhaupt erst möglich, selbständig das komplexe Thema der Steuerfestsetzung nachzuvollziehen. Dank der Automatisierung des IT-Services durch das RZF sind die Ausweitung dieses Angebotes und damit eine Verbesserung der Services für behinderte Menschen sichergestellt.