©Stadt Harsewinkel
Umgehungsstraße in Harsewinkel
Vorbereitungen der Stadt
Die Stadt Harsewinkel hatte im Vorfeld des Vergabeverfahrens ein Ingenieurbüro damit beauftragt, eine Referenzplanung für die erforderliche Entlastungsstraße zu erstellen. Diese Referenzplanung war u. a. die Grundlage für die Bewilligung von Zuwendungen durch das Land (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Mittel) und für die bauliche Ausführung der Entlastungsstraße. Die Referenzplanung wurde den Bietern als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt und war Grundlage für die Kalkulation ihres Angebotes.Meilensteine des Projekts
Start des Vergabeverfahrens | April 2006 |
Vertragsunterzeichnung | Januar 2007 |
Fertigstellung / Inbetriebnahme | 30. November 2007 |
Vertragslaufzeit | 30 Jahre |
Eckdaten des Projekts
Investitionsvolumen Bau | 3,5 Mio € |
Festbetragsförderung auf der Grundlage der Kosten der Referenzplanung | 75 % |
Effizienzvorteil | 2 % |
Vertragspartner | Hermann Kirchner Projektgesellschaft mbH |
Elemente des Vertrags | Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb |
Besonderheiten
Die Bieter hatten im Rahmen der Angebotserstellung das vorhandene Planungskonzept für die Straßen, die Geh-/Radwege (und die sonstigen baulichen und technischen Bauwerke und Anlagen) zu überprüfen und - wenn erforderlich - zu konkretisieren. Die Referenzplanung erfasste nicht die erforderlichen Ingenieurbauwerke der Entlastungsstraße. Hierzu hatte der Auftragnehmer sämtliche Planungsleistungen zu erbringen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.Der Auftragnehmer begann mit den örtlichen Bauvorbereitungen im Februar 2007. Die Straße und der Geh- und Radweg und die Brücken waren durch den Auftragnehmer betriebsfähig und verkehrssicher zu erstellen. Ebenfalls ist zu gewährleisten, dass die funktionsgerechte Nutzung der Straße zu jeder Zeit in allen beteiligten Funktionsbereichen (z.B. Nutzung LKW-/PKW-Verkehr, Nutzung Geh-/Radweg, Nutzung Parkplätze) verkehrssicher möglich ist. Die termingerechte Übergabe der Projektstrecke an den Verkehr erfolgte schließlich am 30. November 2007. Die Erhaltung der Straßen nach vereinbarten Zustandskriterien ist während der Laufzeit des Vertrages ebenfalls sicher zu stellen.
Einbindung von Fördermitteln gelungen
Die bauliche Errichtung der Entlastungsstraße wurde vom Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des GVFG gefördert. Die Förderung beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme. Diese wurden auf der Grundlage der Referenzplanung ermittelt und als Festbetragsförderung gewährt.Angelehnt an diese Förderung wurden die Zuwendungsanteile, soweit sie auf die Bauleistungen des Projektvertrages entfallen, durch die Stadt Harsewinkel in zwei Teilraten an den Auftragnehmer gezahlt. Die Auszahlung der Raten richtete sich nach dem Baufortschritt.
Der verbleibende Anteil an den Gesamtkosten der Baumaßnahme sowie alle übrigen Kosten des Auftragnehmers werden von der Stadt Harsewinkel auf der Grundlage des abgegebenen Angebotes durch ein laufendes Entgelt abgegolten, welches seit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Entlastungsstraße für den Restauftragszeitraum gezahlt wird.
Projekterfahrungen
Das Projekt verlief bisher ohne Besonderheiten vertragsgemäß.Ansprechpartner beim Projektträger
Stadt HarsewinkelHeinz Niebur
Tel.: 05247 / 935-183
E-Mail: @email