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Schwere Finanzkriminalität und Geldwäsche
Mit der Gründung des LBF NRW wird der Beitrag, den die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten zur Bekämpfung der Geldwäsche leisten kann, deutlich gesteigert. Dazu werden die wichtigsten Aufgaben und Aktivitäten der Finanzverwaltung im Bereich Geldwäsche in einer Einheit innerhalb der neuen zentralen Abteilung I (Analyse & Strategie) gebündelt. Neben dieser Schnittstellenfunktion soll die neue Einheit eigene strategische Analysekompetenzen aufbauen. Das dient beispielsweise dazu, zur Verfolgung von Steuerhinterziehung Mitteilungen der Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen (FIU) an die Finanzverwaltung und andersherum nutzbar zu machen.