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Beteiligungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen zu Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist
Das Land Nordrhein-Westfalen geht nur Beteiligungen ein bzw. hält diese, wenn ein wichtiges Landesinteresse vorliegt. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für das Eingehen von Beteiligungen ist unter anderen, dass sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Das Beteiligungsmanagement des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegt den allgemeinen Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung NRW.
Die Überprüfung und Pflege des Beteiligungsportfolios stellt eine Daueraufgabe dar. Die Beteiligungsberichte geben den Stand der Beteiligungen zum 31. Dezember des betroffenen Jahres wieder.
Die Berichte enthalten Darstellungen über alle Landesbeteiligungen, gegliedert nach den Ressorts der Landesregierung. Die Beteiligungen der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH werden in dem Bericht wie direkte Landesbeteiligungen dargestellt.
Die Überprüfung und Pflege des Beteiligungsportfolios stellt eine Daueraufgabe dar. Die Beteiligungsberichte geben den Stand der Beteiligungen zum 31. Dezember des betroffenen Jahres wieder.
Die Berichte enthalten Darstellungen über alle Landesbeteiligungen, gegliedert nach den Ressorts der Landesregierung. Die Beteiligungen der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH werden in dem Bericht wie direkte Landesbeteiligungen dargestellt.