Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen
Die Finanzämter beginnen regelmäßig erst im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von fünf Monaten werden über 97%, innerhalb von sechs Monaten fast 99% der Erklärungseingänge erledigt.
Die Dauer hängt im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen an die jeweilige Steuerzahlerin oder den jeweiligen Steuerzahler erforderlich sind oder Belege beigebracht werden müssen. Die Bearbeitungszeit kann sich zum Beispiel dann verlängern, wenn Steuerfälle besonders komplex sind (umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, Anhörungen/Erörterungen, Schriftwechsel zwischen Steuerpflichtiger/Steuerpflichtigem und Finanzamt). Daher ist es möglich, dass die Bearbeitung der Steuererklärung in Einzelfällen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite erhalten zahlreiche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Steuerbescheide wesentlich schneller.