©pixabay
Versicherungsaufsicht
Die nach Solvency II zu veröffentlichenden Angaben zur Versicherungsaufsicht des Landes finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die dem Land Nordrhein-Westfalen übertragene Versicherungsaufsicht über private Versicherungsunternehmen wird von den Bezirksregierungen ausgeübt. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Aufsicht über die Versorgungswerke der freien Berufe wird als allgemeine Körperschaftsaufsicht und als Versicherungsaufsicht ausgeübt. Gegenstand der Versicherungsaufsicht ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Geschäftsbetriebs der Versorgungswerke und die ausreichende Wahrung der Belange der Mitglieder.
Die Regelungen zur Aufsicht finden sich zum einen im Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes (VAG) sowie zum anderen im Landesversicherungsaufsichtsgesetz (VAG NRW) und der Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (VersAufsVO NRW).
Die dem Land Nordrhein-Westfalen übertragene Versicherungsaufsicht über private Versicherungsunternehmen wird von den Bezirksregierungen ausgeübt. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Aufsicht über die Versorgungswerke der freien Berufe wird als allgemeine Körperschaftsaufsicht und als Versicherungsaufsicht ausgeübt. Gegenstand der Versicherungsaufsicht ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Geschäftsbetriebs der Versorgungswerke und die ausreichende Wahrung der Belange der Mitglieder.
Die Regelungen zur Aufsicht finden sich zum einen im Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes (VAG) sowie zum anderen im Landesversicherungsaufsichtsgesetz (VAG NRW) und der Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (VersAufsVO NRW).