Steuerliche Entlastungen für Betroffene des Ukraine-Kriegs
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Folgewirkungen stellen auch für die Bevölkerung und viele Unternehmen in Deutschland eine erhebliche Herausforderung dar.
Auch die nordrhein-westfälischen Finanzämter werden nach Abstimmung mit dem BMF und den übrigen Ländern angemessen die negativen wirtschaftlichen Folgen bei betroffenen Steuerpflichtigen berücksichtigen. Hierzu stehen den Finanzämtern neben der Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer auch eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen wie Stundung und/oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung zur Verfügung.
Die Finanzämter schöpfen den ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll aus.
Nicht unerheblich negativ wirtschaftlich Betroffenen und Unternehmen wird empfohlen, sich direkt unter Schilderung ihrer erheblichen persönlichen Betroffenheit an das für sie zuständige Finanzamt zu wenden.
Die Finanzämter werden über Anträge in jedem Einzelfall unter Ausschöpfung ihres Ermessensspielraums schnell entscheiden.