Beantragungen für steuerliche Entlastungen nach Sturmtief „Friederike“ ab sofort möglich
15.03.2018
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt Betroffenen steuerliche Entlastungen. Forstwirtschaftliche Betriebe zahlen bei Verkauf von beschädigtem Holz geringstmöglichen Steuersatz.