Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Steuerung der Finanzpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen
Unser Haus ist mit seinen rund 600 Bediensteten insbesondere für die Aufstellung des Landeshaushalts und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung des Landes zuständig.
Über die Bereiche Finanzplanung, Finanzstatistik und Steuerschätzungen besteht eine enge Verzahnung mit der Steuerpolitik. Auch für die Umsetzung und Durchführung bestehender Steuergesetze sowie die Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben im Bundesrat ist die oberste Steuerbehörde des Landes zuständig.
Das Ministerium der Finanzen zeichnet nicht nur für die personelle Ausstattung und Organisation der eigenen Finanzverwaltung verantwortlich, sondern ist auch in Fragen der Beamtenbesoldung, der Pensionen und der Tarifverträge im öffentlichen Dienst neben dem Ministerium des Innern federführend. Dem Ministerium der Finanzen obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen. Ferner obliegt in Nordrhein-Westfalen dem Ministerium der Finanzen die Aufsicht über die Sparkassen und die Düsseldorfer Börse.
Die jeweiligen Aufgaben sind sechs Abteilungen zugeordnet, die in Gruppen und die wiederum in Referate als kleinste organisatorische Einheit gegliedert sind. Das Organigramm können Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Downloads" herunterladen.