Kontakt
Kontakt zu Ihrem Finanzamt
Sie haben konkrete Fragen, die
- Ihre Steuererklärung,
- Ihre persönlichen steuerlichen Angelegenheiten,
- Sie selbst oder Angehörige betreffen,
dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Das für Sie zuständige Finanzamt mit Anschrift und Telefonnummer finden Sie über den Finanzamtsfinder.
Oder nutzen Sie ELSTER. Über Mein ELSTER können Sie – nach Registrierung bzw. Authentifizierung – sicher und elektronisch mit Ihrem Finanzamt kommunizieren.
Zur Registrierung
Bei allgemeinen und technischen Fragen zu Elster wenden Sie sich bitte an die Elster-Hotline: 0800 52 35 055
oder per E-Mail an: @email .
Die ELSTER-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Weitere Infos erhalten Sie auf der ELSTER-Homepage unter www.elster.de.
Die Hotline bei IT.NRW unterstützt Sie bei technischen Fragestellungen zur Beihilfe NRW App :
Anwenderbetreuung bei IT.NRW (Beihilfe-App Hotline)
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 9449-2116 (Mo – Fr von 7:00 bis 16:00 Uhr, außer an Feiertagen in NRW)
E-Mail: @email
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zum Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen und Änderungsmitteilungen nur die Beihilfestellen beantworten können. Wir möchten Sie daher bitten, sich direkt an die für Sie zuständige Beihilfestelle zu richten.
Hier finden Sie die Kontaktdaten und die entsprechenden Kontaktformulare der einzelnen Dienststellen:
- Oberfinanzdirektion NRW
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung
- Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Landesamt für Finanzen
- Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW
- Fachhochschule für Finanzen NRW
- Landesfinanzschule NRW
Bei Problemen im zentralen Angebot, z. B. beim Download von Vordrucken etc. hilft Ihnen ebenfalls die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen weiter.
*Bitte beachten Sie dabei, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z. B. politische Meinungen) an das Ministerium der Finanzen NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Sehen Sie hierzu auch unsere Datenschutzhinweise.
Hinweis: Pflichtfelder im Kontaktformular sind mit einem * markiert.
Wichtiger Hinweis: Bitte versenden Sie über das Kontaktformular der Dienststellen keine vertraulichen Daten!
Ab dem 01.01.2018 können Sie zusätzlich auch über unsere De-Mail-Adressen Kontakt zu uns aufnehmen:
Die Übermittlung von De-Mails an die unten aufgeführten Behörden ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Wenn Sie eine De-Mail an eine der unten aufgeführten Behörden schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Die unten aufgeführten Behörden eröffnen diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.
Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.
Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
3. Schließen des De-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
4. Maximale Dateigröße der Anhänge Ihrer Mail
Die Größe der Dateianhänge darf nicht mehr als 20 MB betragen
Die De-Mail Adressen des betroffenen Geschäftsbereiches des Ministeriums der Finanzen lauten:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Zentrale) | |
Fachhochschule für Finanzen NRW | |
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW | |
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW | |
Landesamt für Finanzen NRW | |
Landesfinanzschule NRW | |
Ministerium der Finanzen NRW | |
Oberfinanzdirektion NRW | |
Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Aachen | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Essen | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Hagen | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln | |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster | |
Finanzamt fü Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal |
Bitte beachten Sie, dass über die De-Mail Adresse keine Sachverhalte übermittelt werden können, die Verwaltungsverfahren betreffen, in denen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung angewendet werden (Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz). Eine Antwort auf diese Sachverhalte erfolgt nicht mit einer De-Mail.
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr können Sie verschlüsselte E-Mails an die jeweiligen Behörden der Finanzverwaltung NRW versenden.
Wichtiger Hinweis: Für Sachverhalte, die Verwaltungsverfahren betreffen, in denen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung angewendet werden, (Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz) ist dieser Kommunikationskanal nicht zugelassen. |
Um mit der Finanzverwaltung NRW verschlüsselt über E-Mail kommunizieren zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Installation eines persönlichen Zertifikats
Zunächst benötigen Sie ein persönliches Zertifikat, um mit der Finanzverwaltung NRW über verschlüsselte E-Mails kommunizieren zu können. Ein solches Zertifikat kann Ihnen nicht durch die Finanzverwaltung NRW zur Verfügung gestellt werden, sondern ist privat zu beschaffen.
Dieses persönliche Zertifikat muss in das von Ihnen genutzte E-Mail-Programm (z.B. Microsoft Outlook) eingebunden werden.
Schritt 2: Verwendung des öffentlichen Schlüssels der Empfängerbehörde
Weiterhin benötigen Sie für einen verschlüsselten E-Mail-Kontakt den öffentlichen Schlüssel der Empfängerbehörde. Auch der öffentliche Schlüssel der Empfängerbehörde muss in dem von Ihnen genutzten E-Mail-Programm hinterlegt werden.
Eine Auflistung der öffentlichen Schlüssel der einzelnen Empfangsbehörden der Finanzverwaltung NRW finden Sie nachfolgend:
Bezeichnung der Empfangsbehörde | Öffentlicher Schlüssel (Link) |
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Zentrale) | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_BLB.asc |
Fachhochschule für Finanzen NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_FHF.asc |
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_FortAFin.asc |
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_LBV.asc |
Landesamt für Finanzen NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_LaFin.asc |
Landesfinanzschule NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_LFSch.asc |
Ministerium der Finanzen NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_FM.asc |
Oberfinanzdirektion NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_OFD.asc |
Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW | http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_RZF.asc |
Um die Echtheit der öffentlichen Schlüssel zu überprüfen, können Sie die folgenden elektronischen Fingerabdrücke der einzelnen Empfangsbehörden der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen mit den Meta-Daten der öffentlichen Schlüssel abgleichen.
Behörde | Fingerabdruck (SHA-1) |
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Zentrale) | 9568BF49701747C29CC19115F8B26C4926C83571 |
Fachhochschule für Finanzen NRW | 4D8E9D23DD73C6289EEAC0C9B24E1C1A2F262527 |
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW | 6FB516616E627294A17BA361A04DB7F38D74BAD7 |
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW | 9DB84279CD95473D19238BEA481D4B527C2C8ACC |
Landesamt für Finanzen NRW | FE7C62A2C9E0B0EE9D763699D3219DDD519524BA |
Landesfinanzschule NRW | B9D431A804C35609073EFA795110F1CD89151B00 |
Ministerium der Finanzen NRW | 6209AC8BEC7345380914C88E465BA5D8C35F2BE4 |
Schritt 3: Kommunikation mit der Empfangsbehörde über verschlüsselte E-Mail
Nun können Sie mit den einzelnen Empfangsbehörden der Finanzverwaltung NRW verschlüsselt über E-Mail kommunizieren. Die jeweiligen E-Mail-Adressen der einzelnen Empfangsbehörden finden Sie nachfolgend:
Bezeichnung der Empfangsbehörde | E-Mail-Adresse zum Zwecke der verschlüsselten Kommunikation |
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Zentrale) | poststelle@BLB.sec.nrw.de |
Fachhochschule für Finanzen NRW | poststelle@FHF.sec.nrw.de |
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW | poststelle@FortAFin.sec.nrw.de |
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW | poststelle@LBV.sec.nrw.de |
Landesamt für Finanzen NRW | poststelle@LaFin.sec.nrw.de |
Landesfinanzschule NRW | poststelle@LFSch.sec.nrw.de |
Ministerium der Finanzen NRW | poststelle@FM.sec.nrw.de |
Oberfinanzdirektion NRW | poststelle@OFD.sec.nrw.de |
Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW | poststelle@RZF.sec.nrw.de |
Wenn Sie eine verschlüsselte Mail verschicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde in den Geschäftsgang gegeben. Beachten Sie, dass die jeweilige Behörde nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann.
Damit die adressierte Behörde auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten kann, geben Sie in Ihrer Nachricht bitte Ihre Postanschrift an.
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.
Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. Maximale Dateigröße der Anhänge Ihrer Mail
Die Größe der Dateianhänge Ihrer verschlüsselten E-Mail darf nicht mehr als 20 MB betragen.
Sie haben die Möglickeit, qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail zu versenden:
Für den formgebundenen Schriftverkehr können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an die jeweilige Behörde senden. Die entsprechenden E-Mail-Adresse aller Behörde finden Sie hier.
Wenn Sie ein Dokument mit QES an die jeweilige Behörde schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde in den Geschäftsgang gegeben.
Beachten Sie, dass die Behörde ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.
Der Zugang für Dokumente mit QES wird eingeschränkt unter folgenden Bedingungen eröffnet:
Dateiformate
Werden Dateien mit qualifiziert elektronischen Signaturen versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.
Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.
Mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten können keine Sachverhalte übermittelt werden, die Verwaltungsverfahren betreffen, in denen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung angewendet werden (Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz).